"Neben unserem MRH-Trowe-Fallmanager ist Ihr wesentlicher Interessenvertreter im Schadenfall Ihr Fachanwalt. Beide zusammen vertreten Ihre Interessen - vor Ihrem Versicherer und dem Anspruchsteller. Um Sie im Ernstfall bestmöglich zu schützen, investieren wir erhebliche Ressourcen, um Ihnen die im deutschen Markt bestmögliche Betreuung zukommen zu lassen."
MRH Trowe Anwaltsnetzwerk
Im Sinne unseres Schutzversprechens in der D&O-Versicherung haben wir über die Jahre ein im Markt führendes Anwaltsnetzwerk aufgebaut. Hierfür haben wir für Sie wichtige Kriterien für die Aufnahme in unser MRH-Trowe Anwaltsnetzwerk angelegt (z.B. erfolgreiches Vertretung in D&O-Schadenfällen, Unabhängigkeit von Versicherern, Rankings & Auszeichnungen etc.).
Dadurch - in Verbindung mit unseren MRH Trowe D&O-Maklerbedingungswerken - können wir Ihnen die führenden Anwälte in den jeweiligen Rechtsgebieten (Gesellschafts-, Insolvenz-, Produkthaftung, Datenschutzthemen etc.) zur Seite stellen. Und dies im Ernstfall in kürzester Zeit, ohne Honorare - in diesem Anwaltssegment liegen diese über der Gebührenordnung - mit dem Versicherer abstimmen zu müssen.
„Für uns gab das MRH Trowe Anwaltsnetzwerk sowie die fundierte Beratung den Ausschlag. Dass wir darüber hinaus unsere D&O-Prämie erheblich senken konnten, ist ein weiterer Mehrwert, sodass wir
MRH Trowe sehr gerne empfehlen.“Vorstandsvorsitzender Friedrich Behle, Cloppenburg Automobil SE (795 Mitarbeiter; europaweit tätig)
Unsere Marktübersicht - Ihr Vorteil im Ernstfall
Fester Baustein in MRH Trowe D&O Pro Client Konzepten
Im Schadenfall spricht man häufig vom Moment der Wahrheit. Wir sind uns bewusst, dass die Qualität unserer Dienstleistung davon abhängt, Ihr Unternehmen oder Sie im Schadenfall zu schützen. Hier braucht es die Möglichkeit den besten Anwalt beauftragen zu können (Qualität des Versicherungsschutzes) und den Zugang zu diesen Anwälten (MRH Trowe Anwaltsnetzwerk). Entsprechend ist die Nutzung des MRH Trowe Anwaltsnetzwerk ein fester Bestandteil in unseren D&O-Versicherungskonzepten.
Ihr MRH Trowe Schadenfallmanager
Unsere Schadenexperten sind selbst Juristen mit Fokus auf Haftungsrecht von Vorständen, Managern, Geschäftsführern und Aufsichtsräten. Das Studium aktueller Rechtsprechung ist für uns somit Tagesgeschäft, um u.a. unsere D&O Versicherungslösungen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Hierdurch sind uns alle führenden Kanzleien bekannt, die in Spezialfällen auch unsere Meinung anfragen
Erfahrung aus Leistungsfällen
Aufgrund unserer Begleitung von D&O-Schadenfällen (z.B. ein von uns betreuter Vorstand wurde verklagt) konnten wir mit einer Vielzahl an Kanzleien zusammen- bzw. gegeneinander arbeiten. Diese Marktübersicht fließt laufend in unsere Datenbank und Netzwerk ein, so bemühen wir uns ausgewiesene Experten auch von der Gegenseite im Nachgang für unsere Mandanten zu gewinnen, um die besten Anwälte in den verschiedenen Disziplinen einsetzen zu können
Die Initiatioren: Ihre MRH Trowe Haftungsexperten
Boris Prochazka
Rechtsanwalt und seit 2012 bei MRH Trowe als Syndikus tätig, zudem „Head of Financial Lines“ und Prokurist bei der MRH Financial Lines GmbH. Dort u.a. verantwortlich für Key Accounts aus dem Bereich Financial Institutions. In letztgenannter Funktion fachverantwortlich für die Bereiche D&O- und E&O-, M&A-Transaktions-, IPO-/Prospekthaftungs- und Cyber-Versicherungen. Durch seinen M&A-Schwerpunkt hat Hr. Prochazka mit einer Vielzahl an M&A Beratern bereits zusammengearbeitet
Guido Lange
Geschäftsführer der MRH Trowe Financial Lines und schwerpunktmäßig für unsere Mandanten aus dem Bereich rechts- & wirtschaftsberatende Berufe tätig. Hr. Lange betreut führende Anwaltskanzleien seit nunmehr über 20 Jahren und ist daher bestens vernetzt und vertraut mit den Stärken der jeweiligen Kanzleien bzw. Anwälten. Hr. Lange und sein Team sponsorn dieses Jahr u.a. einen der renommierten JUVE-Awards
MRH Trowe Anwaltsnetzwerk:
ein Vorteil nicht nur im D&O-Schadenfall
ein Vorteil nicht nur im D&O-Schadenfall
Mit dem 25. Mai 2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft. Bei Zuwiderhandlungen mit den Datenschutzbestimmungen drohen Sanktionen bis zu 4% des weltweiten Nettojahresumsatzes oder 20 Mio. EUR. Unsere Cyber- & D&O-Experten haben dieses Thema für Sie aufgearbeitet und bieten mit dem renommierten Fachanwalt für Datenschutz Dr. Keppeler (Heuking Kühn Lüer Wojtek) ein Webinar am 06.02.2018 an.
Streitverkündung, Interessenskonflikte zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, One-Tier vs. Two-Tier Boardsysteme, Neudenken in der D&O-Versicherung. Zusammen mit den Aufsichtsratsexperten von Mayer Brown bieten wir ein Webinar am 05.09.2017 an, um Sie hochwertig zu informieren.
Am 26.04.2018 hat der Bundesgerichtshof ein vielbeachtetes Urteil zur Haftung von Geschäftsführern in der Eigenverwaltung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gesprochen. Die Folgen für die Geschäftsführerhaftung schildert Dr. Volker Hees, Partner der renommierten Kanzlei Hoffmann Liebs.
Mit der führenden Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen haben unsere Experten zur Reform des Insolvenzanfechtungsgesetzes Ihnen die relevanten Informationen zusammengefasst. Sie erfahren in dem Artikel, die wesentlichen Aspekte und was dies für Sie bedeutet. Ferner zeigen Ihnen die Experten Lösungen auf - fundiert, kompetent und unabhängig
Aufgrund des hohen Interesses an "Cyber Risiken und was dies im Extremfall für Entscheider und deren Haftung bedeutet", haben wir zusammen mit den renommierten D&O-Fachanwalt Dr. Jöster und IT-Fachanwalt Dr. Keppeler die Ausgangs- sowie Rechtslage beleuchtet und einen Quick-Check für Unternehmen und Entscheider hinsichtlich "Cyberhaftung" entwickelt.
Uns haben einige Anfragen zum Urteil des Oberlandgerichts Düsseldorf erreicht, nach dem dies im Handelsblatt thematisiert wurde. Gerne geben Ihnen Frau Dr. Urlaub und Herr Dr. Mielke aus unserem Anwaltsnetzwerk eine kompetente Einordnung, was dies für Sie als Vorstand einer AG oder Geschäftsführer einer GmbH bedeutet
Wir gehören zu den D&O-Marktführern. Dies verstehen wir als Auftrag in Ihrem Sinne weiter "als Versicherungen" zu denken. Lesen Sie unseren Fachartikel mit der renommierten Wirtschaftskanzlei Luther zur Enthaftung via dem Anstellungsvertrag und der D&O-Verschaffungsklausel.