Mit der exponentiellen Verbreitung des Corona-Viruses (aktuelle Zahlen finden Sie hier: John Hopkins Corona Weltkarte und/oder ESRI Covid-19 Deutschlandkarte) und dem Erliegen vieler Lieferketten sowie erster Krankheitsfälle in der Belegschaft (Home-Office-Regelungen; Betriebsschließungen) stellen sich für viele Unternehmen in der deutschen (Export-)Wirtschaft etliche Fragen rundum das Thema Risikomanagement und den Versicherungsschutz. Während unser "Corona-Team" bei MRH Trowe die Fragen unser Mandanten ganzheitlich klärt, möchten wir Ihnen hier in den nächsten Monaten relevante Updates zur Organhaftung und der damit verbundenen D&O-Versicherung geben.
Sie finden hier:
- Warum kann Corona ein sehr relevantes Thema für die D&O-Versicherung werden? (Grundsätzliches zur Organhaftung)
- Tipps zur richtigen Absicherung von unseren D&O-Experten
- Stellen Sie uns Ihre Frage zur D&O-Versicherung und dem Corona-Virus
- Leseecke: Aktuelle Fachartikel zur D&O-Versicherung und dem Corona-Virus
Zunächst gilt es wie immer in Extremlagen die Ruhe zu bewahren und sich bei Fragen an Ihren Partner für Risikomanagement-/Versicherungsfragen zu wenden. Diesbezüglich vorweggenommen: Es gibt derzeit wichtigere Themen als die D&O-Versicherung, stellen Sie jedoch als Entscheider in den nächsten Wochen sicher, dass Sie im Ernstfall auf führenden D&O-Versicherungsschutz zurückgreifen können. Sicher ist schon jetzt, dass der D&O-Markt aus Kundensicht nicht besser (höhere Prämien, schlechtere Bedingungen und mehr Ablehnungen) werden wird.
1. Warum kann Corona ein sehr relevantes Thema für die D&O-Versicherung werden? (Grundsätzliches zur Organhaftung)
Grundsätzlich gilt es zunächst die Pflichten und unter bestimmten Umständen, die damit verbundene unbegrenzte Haftung eines Entscheiders zu verstehen. Der Geschäftsführer oder Vorstand ist natürlich nur schwerlich für den Corona Virus per se verantwortbar zu machen. Vielmehr kann es ihm/ihr in seiner Organschaft jedoch passieren, dass ihm/ihr verletzte Pflichten bzw. (umgangssprachlich) Managementfehler angelastet werden, durch die das Unternehmen einen finanziellen Schaden davongetragen hat.
Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ist - wie grundsätzlich in der deutschen Organhaftung - davon auszugehen, dass dies vorwiegend über die sogenannte Innenhaftung erfolgen wird. In der Innenhaftung wird ein Vermögensschaden auf Gesellschafterebene bewertet, der z.B. auch von außen an die Firma herangetragen wurde und seitens der Gesellschafter die Frage aufgeworfen, ob der Entscheider seinen:
a) Überwachungs- und/oder
b) Organisationspflichten nachgekommen ist oder
c) ein Auswahlverschulden begangen hat.
Der zu vermutende eigentliche Katalysator für die private Inanspruchnahme wird jedoch voraussichtlich das Thema "wirtschaftliche Verwerfungen durch das Corona-Virus" sein, was ggf. zu einer deutlichen Zunahme an Insolvenzen und "Gesellschaftern mit dem Rücken zur Wand" führen wird und dadurch dem Versuch das Unternehmen durch die Inanspruchnahme zu retten bzw. eine angespannte wirtschaftliche Lage zu verbessern. Das mit Krisensituationen in Unternehmen verbundene Auftreten von Insolvenzverwaltern wird sich zudem in den D&O-Schadenzahlen bemerkbar machen.
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Fazit: Das Kernrisiko für die Geschäftsleitung ist der sich abzeichnende wirtschaftliche Abschwung - wie oben skizziert. Ob berechtigte Ansprüche formuliert werden können, ist derzeit noch fraglich. Insbesondere durch die besondere Situation ("höhere Gewalt") der Corona-Krise wird dies in Juristenkreisen sicherlich kritisch diskutiert werden. Hier vermögen wir auch nicht die Entwicklung in Vergleichen und der Rechtsprechung in den nächsten Jahren vorherzusehen, auch wenn es gute Gründe dafür gibt, dass eine Fahrlässigkeit hinsichtlich der Organhaftung nur schwerlich begründbar sein wird. Blickt man auf vergangene Krisen, so ist jedoch eine Zunahme an Inanspruchnahmen und Schadensfällen als wahrscheinlich anzusehen. Folglich werden Anwalts- und Verfahrenskosten (ein durchschnittlicher D&O-Schadensfall dauert im Mittelstand ca. 3 Jahre; unbegründete Ansprüche verlaufen etwas schneller) anfallen. Dementsprechend die folgenden Empfehlungen:
2. Tipps zur richtigen Absicherung von unsern D&O-Experten
Zunächst sei auch von uns als D&O-Spezialisten gesagt: Kümmern Sie sich um Ihre Gesundheit, die Ihrer Familie und Ihrer Mitarbeiter und setzen die Empfehlungen der Gesundheitsexperten um. Das Thema Risikomanagement im Unternehmen und Ihrer privaten Haftung aus dieser Verantwortung (D&O-Versicherung) hat sich diesen Anforderungen unterzuordnen.
Wichtig jedoch, wir haben in den letzten Monaten eine Verschärfung am D&O-Markt durch eine Vielzahl an Schadensfällen gesehen. Eine zu erwartende Corona-Krise wird dies verschärfen. Insbesondere sogenannte "Corona-Krisenbranchen" haben ein Risiko nicht oder nur schwerlich Versicherungsschutz zu bekommen. Nutzen Sie also Ihre guten wirtschaftlichen Kennzahlen (z.B. gute Ertragslage, positive Bilanzkennzahlen) aus 2019, um bestmöglichen Schutz zu bekommen.
Noch fehlen die Schadensfälle, sodass der "Proof-of-concept" noch aussteht. Aktuell sind noch keine D&O-Versicherer bezüglich speziellen Ausschlüssen an uns herangetreten. Die Empfehlungen sind daher grundsätzlicher Natur, jedoch nicht minder wichtig:
- Kundenfreundliche, leistungsstarke Abwehrkostenbausteine inklusive präventiver Bausteine. Wie oben erläutert, wird es voraussichtlich eine Vielzahl unberechtigter Ansprüche geben. Da jedoch mit erheblichen Anwalts- und Verfahrenskosten zu rechnen ist, prüfen Sie hier ihren Schutz. Hierbei achten Sie unbedingt auf eine freie Anwaltswahl ohne jegliches Widerspruchsrecht des Versicherers.
- Gerade Unternehmens-D&O-Policen können zur "Tresor-Police" verkommen, d.h. ggf. sehr alte Bedingungswerke und Versicherungsscheine werden über die Jahre mitgenommen. Wurde Ihrem Unternehmen ggf. vor Jahren als "Startup" nur D&O-Versicherungsschutz mit "Insolvenzausschluss" oder "Ausschluss des Innenregresses" gewährt? Prüfen Sie die aktuelle D&O-Versicherungspolice auf besondere Ausschlüsse.
- Durch die zu erwartende Inanspruchnahme via des Innenregresses kann davon ausgegangen werden, dass die Arbeitgeber finanzielle Ansprüche der Entscheider auf den entstandenen Schaden "anrechnen". Achten Sie daher sowohl in ihren Unternehmens-D&O sowie ihrer Personal-D&O-Versicherung auf auskömmliche Regelungen bezüglich der Übernahme ihres Vergütungsanspruches durch die D&O-Versicherer. Denn: ein Schadensfall kann länger dauern und die Übernahme Ihres Lebensunterhaltes durch den D&O-Versicherer entspannt dies erheblich.
- Sollten Sie noch keine D&O-Versicherung haben und erst jetzt eine abschließen wollen, so achten Sie bitte darauf eine Claims-Made-Police mit ergänzender Klausel zur unbegrenzten Rückwärtsversicherung abzuschließen. Hierdurch sind auch kommende Inanspruchnahmen, welche sich z.B. auf vermeintliche Pflichtverletzungen vor und während der Corona-Krise beziehen, abgesichert, da hier das Datum der Inanspruchnahme und nicht der Tag der vermeintlichen Pflichtverletzung entscheidend ist.
- Sollte es Schwächen geben, sollte die D&O-Versicherung nicht das Erste auf Ihrer To-Do-Liste sein (es gibt derzeit Wichtigeres), aber auch nicht wochenlang auf die "lange Bank" geschoben werden. Der Markt für D&O-Versicherung wird sich durch das Corona-Virus und eine ggf. eintretende wirtschaftliche Abkühlung/Rezession weiter deutlich verschlechtern.
BLEIBEN SIE BITTE GESUND!
3. Ihre Frage zur Versicherungen & Corona-Virus
kontakt: frage@directors-and-officers-versicherung.com
069 6605889-70
MRH Trowe Digital Solutions GmbH
Ottostraße 19
80333 München
Deutschland
![Haftung Siegel](https://360gradmanagerschutz.de/wp-content/uploads/2018/03/ProvenExpert_logo_100-1-1.png)
Über MRH Trowe: Wir sind mit über 1.300 Versicherungsexperten einer der führenden Versicherungsmakler mit dem Schwerpunkt Firmen in Deutschland. Unsere über 10.000 Mandanten betreuen wir seit 1950 sowohl im Inland als auch Ausland nach unserer Maxime persönlich – unabhängig – kompetent. Wir verstehen uns als der innovative Industrieversicherungsmakler und wollen unseren Mandanten mit dieser Website die Möglichkeit geben sich zu D&O-Versicherung umfassend zu informieren. Den wirkungsvoller Schutz beginnt mit der Kenntnis. Das Streben nach (innovativen) Mehrwerten zeichnet uns aus und – so unser klares Bestreben – stellt für unsere Mandanten echte Mehrwerte dar. Unser 360°-Betreuungsansatz ausgehend von der Betreuung in Risiko Management-/Versicherungsthemen bis hin zur Kredit- & Finanzierungsberatung über führende Benefits & Pensionsprogramme zur Mitarbeiterbindung hilft unseren Mandanten sich auf das Wesentliche zu fokussieren. Sie wollen mehr zu uns erfahren, klicken Sie hier, besuchen einer unserer 13 Standorte oder testen Sie uns mit einem Gegenangebot zu Ihrer bestehenden D&O-Versicherung.
D&O Versicherung & Corona Virus
Aktuelles aus den Medien:
Wir beobachten für Sie die nationalen und internationalen Medien, um Sie zur Thematik D&O-Versicherung und dem Corona-Virus auf dem Laufenden zu halten. Aktuelle Beiträge hierzu finden Sie hier:
![Circle](https://360gradmanagerschutz.de/wp-content/uploads/2020/03/Krauel_MA_Versicherung_WI-1.png)
1. D&O-Schadensfall im Zusammenhang mit Corona-Virus
Aktionäre haben die Norwegian Cruise Line Holdings, Limited, deren CEO und CFO mit dem Vorwurf verklagt wegen fehlleitender Vertriebsunterlagen in Bezug auf das Corana-Virus im Rahmen der jüngsten Kapitalerhöhung die Zeichner getäuscht zu haben.![Logo Versicherungsmonitor](https://360gradmanagerschutz.de/wp-content/uploads/2020/03/200108_LogoTwitter_def_neu.jpg)
Corona kann D&O-Versicherer treffen
Die Branchenzeitung "Versicherungsmonitor" berichtet am 06.03.2020 über den Corona-Risiko und die D&O-Versicherung.