Maximale Sicherheit für Aufsichtsräte – Individuell. Persönlich. Passgenau.
Aufsichtsräte und Beiräte spielen eine zentrale Rolle in der Überwachung der Geschäftsführung und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Sie tragen gesamtschuldnerische Haftung für Pflichtverletzungen – unabhängig davon, ob diese auf Fehler oder kollektive Versäumnisse zurückzuführen sind.

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5/5 Bewertungen
Rundum-Schutz für Führungskräfte:
Individuelle Lösungen für Aufsichtsräte und Beiräte
Umfassender Schutz für Aufsichtsräte und Beiräte
Die D&O-Versicherung bietet Aufsichtsräten sowie Beiräten umfassenden Schutz vor Haftungsrisiken und potenziellen Regressansprüchen.
Schutz vor Reputationsrisiken
Medienwirksame Haftungsfälle können erhebliche Reputationsrisiken für Aufsichtsräte und Unternehmen mit sich bringen.
Corporate Governance Herausforderungen
Die gestiegenen Anforderungen an Corporate Governance und Compliance stellen Aufsichtsräte vor neue Herausforderungen in der Unternehmensführung.
Schutz vor Beweislastumkehr
Durch die Beweislastumkehr nach § 93 AktG sind Aufsichtsräte gezwungen, ihre Unschuld bei Pflichtverletzungen nachzuweisen.

Optimaler Schutz für Aufsichtsräte -MRH Trowe Supervisory Board Protect
Die D&O-Versicherung hat in der heutigen Form ihren Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika. Infolge der Zunahme von Haftungsfällen und dem medienwirksamen ARAG-Urteil aus dem Jahre 1997 etablierten im Wesentlichen angloamerikanische Versicherer die D&O-Versicherung in Deutschland. Hierbei wurden jedoch Deckungskonzepte eingeführt, die auf das amerikanische One-Tier Board System zugeschnitten sind. In diesem findet – anders als im deutschen Two-Tier Board System – keine Trennung von Aufsichtsrat- und Managerhaftung statt. Vielmehr hat das eine Board sicherzustellen, dass im Interesse der Anteilseigner gehandelt wird. Eine D&O-Versicherung ist daher im amerikanischen One-Tier Board System zweckmäßig. Die unreflektierte Übernahme amerikanischer D&O-Konzepte, kann jedoch für den Aufsichtsrat bzw. Beirat oder Verwaltungsrat im deutschen Rechtsraum mit einer klaren Aufgabentrennung fatale Folgen haben. Die gilt in der Praxis für den Aufsichtsrat der AG bis hin zum Beirat in einem kommunalen Unternehmen.
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D&O-Versicherung: Typische Haftungsszenarien für Aufsichtsräte
Aufsichtsräte haften gesamtschuldnerisch mit anderen Mitgliedern des Gremiums für Schäden, die durch unzureichende Überwachung entstehen. Zu den häufigsten Pflichtverletzungen von Aufsichtsräten zählen das Unterlassen notwendiger Maßnahmen in Krisensituationen oder das Versäumnis, Schadensersatzansprüche gegen Vorstände rechtzeitig geltend zu machen. Auch Interessenkonflikte zwischen Vorstand und Aufsichtsrat können zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Darüber hinaus können hohe Rechtskosten für die Verteidigung in zivil-, straf- oder arbeitsrechtlichen Verfahren entstehen.
Haftungsrisiken durch Interessenkonflikte zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstand ist verantwortlich für die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens, die Sicherstellung der operativen Umsetzung sowie die Einhaltung von Compliance-Standards. Darüber hinaus erfüllen Vorstände eine Vielzahl weiterer gesetzlicher und vertraglicher Pflichten.
Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands, prüft den Jahresabschluss und achtet ebenfalls auf die Einhaltung von Compliance-Vorgaben. Auch der Aufsichtsrat trägt zusätzliche Verantwortung im Rahmen seiner gesetzlichen Überwachungspflichten.
In der Praxis kann es jedoch zu erheblichen Interessenkonflikten zwischen Vorstand und Aufsichtsrat kommen – insbesondere dann, wenn beide Organe über eine gemeinsame D&O-Versicherung mit einer einzigen Deckungssumme abgesichert sind. Zunehmend zeigt sich, dass Vorstände diese Deckungssumme im Streitfall vollständig aufbrauchen, sei es durch hohe Verteidigungskosten oder gezielte Inanspruchnahme der D&O-Versicherung.
Der Aufsichtsrat steht dann ohne Schutz da, ist jedoch verpflichtet, die Interessen der Gesellschaft konsequent zu vertreten. Tut er dies nicht mit der gebotenen Sorgfalt, drohen ihm erhebliche Haftungsrisiken – bis hin zur persönlichen Inanspruchnahme des gesamten Privatvermögens.


Die Vorteile für den Kunden bei Abschluss über 360gradmanagerschutz
Die 360gradmanagerschutz GmbH bietet Kunden einen umfassenden Service zur D&O-Versicherung für Aufsichtsräte:
Separate D&O-Versicherungen speziell für Aufsichtsräte zur Vermeidung von Interessenkonflikten mit Unternehmenspolicen.
Individuelle Beratung des Aufsichtsrats zur Minimierung von Haftungsrisiken und Optimierung bestehender Versicherungsverträge.
Zugang zu einem Netzwerk erfahrener Fachanwälte im Bereich Gesellschaftsrecht sowie Unterstützung durch Krisenmanagement-Experten.
Integration zusätzlicher Versicherungen wie Cyberversicherungen zur Absicherung gegen Datenschutzverstöße.
MRH Trowe Supervisory Board Protect - D&O Versicherung für Aufsichtsräte
Unsere Lösung adressiert typische Schwachstellen in klassischen D&O-Policen und bietet Ihnen als Aufsichtrat speziell entwickelten Schutz in diesen kritischen Szenarien:
Die Deckungssumme ist durch Vorstände verbraucht/reserviert
In Fällen, in denen Vorstände und Aufsichtsräte wegen desselben Sachverhalts haften, erfolgt in der Regel zunächst die Inanspruchnahme der Vorstände durch die Gesellschaft (vertreten durch den Aufsichtsrat).
Dabei besteht für die Aufsichtsräte das Risiko, dass die Deckungssumme der D&O-Versicherung bereits im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Vorstände verbraucht ist. Zum einen durch die oftmals erheblichen Abwehrkosten, die der Versicherer der D&O-Unternehmenspolice zur Verteidigung der Vorstände aufbringen muss, zum anderen durch die Gewährung von Deckungsschutz für die Freistellung.
Das Aufsichtsratsmitglied kann sich nicht sicher sein, dass der D&O-Versicherer zu seinen Gunsten Abwehrkosten freigibt, bevor nicht der zuerst in Anspruch genommene Vorstand vollständig freigestellt wurde. Sofern in der Folge keine Deckungssumme mehr zur Verfügung steht, sind die Aufsichtsräte bei einem späteren Regress (durch die Vorstände) oder in einem weiteren Versicherungsfall in derselben Versicherungsperiode ohne Schutz. Das ist umso misslicher, als die Abwehrkosten bei komplexen Organstreitigkeiten mit zahlreichen Beteiligten und gegebenenfalls strafrechtlichem Einschlag, Beträge in Millionenhöhe erreichen können.
Präventive Streitverkündung von Vorständen bzw. Geschäftsführern
Zunehmend werden Fälle bekannt, in denen Vorstände bzw. Geschäftsführer, die ihrerseits von der Gesellschaft verklagt werden, den Mitgliedern des Aufsichtsrats den Streit verkünden, um so einen potenziellen Regressanspruch zu sichern.
Durch die funktionale Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat besteht die Gefahr erheblicher Interessenskollisionen, die auf die D&O-Unternehmensversicherung durchschlagen. Der Beitritt des streitverkündeten Aufsichtsratsmitglieds aufseiten der klagenden Gesellschaft ist in der herkömmlichen D&O-Unternehmenspolice nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
Die Aufsichtsräte haften der Gesellschaft auf Schadensersatz, wenn sie die Vorstände nicht ausreichend überwachen. Hat das Aufsichtsratsmitglied tatsächlich seine Aufsichtspflichten verletzt, haftet es neben den Vorständen als Gesamtschuldner für den entstandenen Schaden – u.a. mit seinem Privatvermögen.
In einem Haftungsprozess bleibt dem in Anspruch genommenen Vorstand häufig nichts anderes übrig, als den Aufsichtsratsmitgliedern den Streit zu verkünden, um einen potenziellen Innenausgleichsanspruch abzusichern. Selbst wenn die Verletzung einer Aufsichtsratspflicht und damit ein Regressanspruch nicht auf der Hand liegt, können Vorstände die Streitverkündung als prozesstaktisches Mittel einsetzen und tun dies vermehrt durch gute Rechtsberatung.
Sogenannte "Beißhemmung" des Aufsichtsrats
Aus Sicht der Gesellschaft besteht das Risiko einer „Beißhemmung“ auf Seiten der Aufsichtsräte. Diese könnten aus Angst vor Regressansprüchen bei fehlendem D&O-Versicherungsschutz geneigt sein, die pflichtvergessenen Vorstände trotz gültiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe hierzu ARAG/Garmenbeck) erst gar nicht in Anspruch zu nehmen oder zumindest auf einen – für die Gesellschaft – ungünstigen Vergleich hinzuwirken, um ihr eigenes Haftungsrisiko zu reduzieren. Für die hieraus entstehenden Pflichtverletzungen sind Aufsichtsräte jedoch haftbar und können von der Gesellschaft entsprechend belangt werden. Im Zweifel inkl. Rückgriff auf Ihr Privatvermögen.
Interessenskonflikt des Versicherers
Ein bedeutender Nachteil der Versicherung des Vorstands und Aufsichtsrats unter einer D&O Versicherung ist der Punkt, dass z. B. im Fall der Streitverkündung ein Versicherer die Interessen zwei konträrer Interessenlagen vertreten soll, nämlich die des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Im Extremfall gilt es für den D&O Versicherer seiner objektiven Rolle nachzukommen, bei erheblichen finanziellen Nachteilen für den Versicherer selbst. Mit unserem D&O-Versicherungskonzept wollen wir vermeiden, dass Ihre Interessen als Aufsichtsrat (z.B. Informationen zu Ihrer Verhandlungsstrategie) und die der Gesellschaft von der Einhaltung irgendwelcher „Chinese-Walls“ bei in i.d.R. sehr kleinen, weil hochspezialisierten, Abteilungen der Versicherer abhängen. Zudem stellen wir so sicher, dass neben unserem Expertenteam (Wir und unser MRH Trowe Anwaltsnetzwerk) auch der Versicherer uneingeschränkt im eigenen Interesse auf Ihrer Seite als Aufsichtsrat kämpft.
Viele weitere Bausteine, die echten Schutz bedeuten
Darüber hinaus haben wir viele Bausteine als Top-10 Industriemakler herausverhandeln können, die aus unserer Expertise einen echten Mehrwert für Sie als Aufsichtsrat darstellen. Zwei Beispiele:
Unser Konzept gewährt Versicherungsschutz für Aufsichtsratsmitglieder auch dann, wenn die bestehende Unternehmens-D&O-Police wegen arglistiger Täuschung angefochten wird. In der Praxis sind Aufsichtsräte in den Abschluss (Obliegenheit: "Wahrheitsgemäße Angaben im Risikoerfassungsbogen" und Verhandlung der Unternehmens-D&O nicht oder nur kaum eingebunden.
Unser Konzept sichert Sie auch ab, wenn ein besonderer Vertreter aus dem gleichen oder einem ähnlichen Lebenssachverhalt heraus Mitglieder des Aufsichtsrats und des geschäftsführenden Organs in Anspruch nimmt.
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frage@360gradmanagerschutz.deAdresse:
360gradmanagerschutz GmbH
(Teil von MRH Trowe)
Radlkoferstr. 2
81373 München
Deutschland
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Warum ist eine D&O-Versicherung für Entscheidungsträger wichtig?
Führungskräfte haften in Deutschland persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen für Schäden, die durch ihre Entscheidungen entstehen. Die zunehmende Komplexität rechtlicher Anforderungen, wie z. B. Compliance-Richtlinien oder Datenschutzgesetze, erhöht das Risiko für Haftungsfälle erheblich. Eine D&O-Versicherung bietet Schutz vor existenzbedrohenden Forderungen und ermöglicht es Führungskräften, sich auf ihre Aufgaben zu konzentrieren.
Was unterscheidet eine Gute von einer schlechten D&O-Versicherung?
Eine hochwertige D&O-Versicherung zeichnet sich durch folgende Merkmale aus: Umfassende Deckung auch bei komplexen Haftungsfällen, Zugang zu einem erfahrenen Netzwerk von Fachanwälten, sowie flexible Anpassungsmöglichkeiten an individuelle Unternehmensrisiken. Schlechte Policen enthalten oft niedrige Sublimits, viele Ausschlüsse und keine Nachhaftungsklauseln.
Was ist nicht durch die D&O-Versicherung abgedeckt?
Die Versicherung schließt bestimmte Risiken aus, darunter: Vorsätzliche oder kriminelle Handlungen, Vertragsbrüche ohne gesetzliche Grundlage, Bußgelder und Strafen, soweit sie nicht gesetzlich versicherbar sind.
Wer benötigt eine D&O-Versicherung?
Die D&O-Versicherung ist für alle Unternehmen relevant, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Besonders wichtig ist sie für: Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, Führungskräfte in leitender Position, Unternehmen mit komplexen rechtlichen Anforderungen oder hohem Risiko für Haftungsansprüche.
Was kostet eine D&O-Versicherung?
Die Prämienhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B.: Größe und Branche des Unternehmens, Anzahl der versicherten Mandate, gewünschte Deckungssumme und spezielle Zusatzbausteine.
Wie funktioniert die D&O-Versicherung in der Praxis?
Im Schadensfall übernimmt die Versicherung: Kosten für rechtliche Verteidigung, Schadensersatzzahlungen bei berechtigten Ansprüchen, Unterstützung durch ein Netzwerk spezialisierter Anwälte.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der D&O-Versicherung sein?
Die Deckungssumme einer D&O-Versicherung sollte sich an der Größe, Branche und Risikostruktur des Unternehmens orientieren. Entscheidende Faktoren sind die potenziellen Haftungsrisiken der Führungskräfte, die Komplexität der Geschäftsprozesse sowie die Höhe möglicher Schadensersatzforderungen. Wichtig ist, dass die Summe ausreichend bemessen ist, um sowohl Abwehrkosten als auch berechtigte Ansprüche abzudecken. Eine individuelle Risikoanalyse hilft, die passende Deckungshöhe festzulegen.
Welche Besonderheiten bietet 360gradmanagerschutz im Vergleich zu anderen Anbietern
360gradmanagerschutz kombiniert jahrzehntelange Erfahrung mit modernem digitalem Know-how. Zu den Alleinstellungsmerkmalen gehören:
- Zugang zu exklusiven Premium-Bedingungswerken, die weit über den Marktdurchschnitt hinausgehen
- Unterstützung durch das MRH Trowe Anwaltsnetzwerk im Schadensfall
- Überdurchschnittliche Regulierungsquoten bei Schadensfällen
Was ist der D&O-Anbietervergleich von 360gradmanagerschutz?
Der Angebotsrechner von 360gradmanagerschutz ermöglicht einen schnellen und umfassenden Vergleich von D&O-Versicherungen. Dabei werden die Tarife und Leistungen von bis zu 39 Versicherern analysiert, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Der Prozess basiert auf dem firmeneigenen MRH Trowe Qualityscore, der eine optimale Absicherung garantiert.
Wie sicher sind meine Daten im Angebotsprozess?
Datenschutz hat höchste Priorität bei uns. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Erstellung des Versicherungsvergleichs genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Ja, der Rechner ist der erste Schritt zur Analyse Ihrer Bedürfnisse. Sollten Sie zusätzliche Unterstützung wünschen, stehen Ihnen die Experten von 360gradmanagerschutz zur Verfügung, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.