D&O Versicherung
Schutz vor persönlicher Haftung für Manager

In Deutschland haften Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen für Schäden, die durch Pflichtverletzungen entstehen. Hier greift die D&O Versicherung.

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Warum ist eine D&O Versicherung wichtig?

Führungskräfte und Manager tragen in Unternehmen eine enorme Verantwortung. Ihre Haftung für Schäden umfasst dabei sowohl Ansprüche des eigenen Unternehmens (Innenhaftung) als auch Ansprüche Dritter (Außenhaftung) – unabhängig davon, ob die Schäden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. Die zunehmende Komplexität von rechtlichen Anforderungen, wie z. B. die Einhaltung von Compliance-Richtlinien, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, erhöht das Risiko für Fehlentscheidungen von Führungskräften und Managern erheblich. Eine D&O-Versicherung schützt Manager vor den finanziellen Folgen solcher Haftungsrisiken und ermöglicht es ihnen, sich auf ihre Aufgaben zu konzentrieren, ohne durch existenzbedrohende Forderungen eingeschränkt zu werden.

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360° Schutz für Manager: Individuelle Lösungen mit exklusivem Expertennetzwerk

Die D&O-Versicherung deckt eine Vielzahl von Risiken ab, die aus der beruflichen Tätigkeit von Führungskräften entstehen können.

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Die D&O-Versicherung ist nicht nur ein Schutzschild für Manager, sondern auch ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements eines Unternehmens. Mit der Unterstützung von 360gradmanagerschutz sind Sie mit der D&O-Versicherung bestens gerüstet, um Ihre Führungskräfte vor Haftungsrisiken zu schützen.

Was ist eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung („Directors and Officers Insurance“) ist eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und schützt Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer, Prokuristen und weitere Führungskräfte vor persönlichen Haftungsrisiken. Die D&O-Versicherung dient als eine Art Berufshaftpflichtversicherung und übernimmt sowohl die Befriedigung berechtigter Ansprüche als auch die Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen („passive Rechtsschutzfunktion“).

Führungskräfte haften für Pflichtverletzungen – ob fahrlässig oder grob fahrlässig – mit ihrem Privatvermögen. Eine D&O-Versicherung minimiert dieses Risiko und bietet finanzielle Sicherheit. Unternehmen profitieren zusätzlich, da im Schadensfall ein potenter Versicherer für oft sechs- bis achtstellige Schadenssummen aufkommt.

Ein häufiger Versicherungsfall ist die persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsführung, etwa durch einen Insolvenzverwalter aufgrund einer (leicht fahrlässigen) Pflichtverletzung.

Die D&O-Versicherung ist daher ein essenzieller Schutz für Führungskräfte und Unternehmen, um existenzbedrohende finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Schutz für Topmanager: dank der BEratung bei 360GRadmanagerschutz zu D&O Versicherung und Managerrechtsschutz
Ein Manager informiert sich über die D&O Versicherung

Wer braucht eine D&O Versicherung?

Nicht nur Vorstände und Aufsichtsräte großer Konzerne sind Haftungsrisiken ausgesetzt. Auch Geschäftsführer, Prokuristen, leitende Angestellte und sogar faktische Geschäftsführer können für Pflichtverletzungen persönlich haftbar gemacht werden. Eine D&O-Versicherung ist daher essenziell – nicht nur für Großunternehmen, sondern ebenso für mittelständische Firmen, Vereine und Stiftungen.

Die persönliche Inanspruchnahme von Führungskräften nimmt stetig zu. Dabei sollte die Versicherungssumme sorgfältig gewählt werden: hoch genug, um Risiken abzudecken, aber wirtschaftlich sinnvoll. Prokuristen sollten zudem prüfen, ob sie unter das „Arbeitnehmerprivileg“ fallen, das ihre private Haftung erheblich einschränken kann.

Eine D&O-Versicherung schützt Unternehmen und Entscheider vor finanziellen Risiken und ist heute unverzichtbar.

Wieso ist eine D&O-Versicherung unerlässlich?

Eine maßgeschneiderte, hochwertige Absicherung ist für verantwortungsbewusste Unternehmen und deren Entscheidungsträger unverzichtbar – insbesondere angesichts der umfassenden Haftung von Vorständen und Geschäftsführern. Dabei gilt: D&O-Versicherung ist nicht gleich D&O-Versicherung.

Eine D&O-Versicherung ist unerlässlich, wenn man bedenkt, dass Verantwortungsträger:

  • Gesamtschuldnerisch haften

    Sie haften nicht nur für Ihr eigenes Verschulden, sondern auch für Pflichtverletzungen anderer Organmitglieder. Das Verlassen auf einen Ressortschnitt kann eine trügerische Sicherheit sein.

  • Im Innen- und Außenverhältnis haften

    Sowohl Gesellschafter/Aktionäre als auch Dritte (z.B. Lieferanten, Wettbewerber) sowie die Insolvenzverwalter können die Haftung in Anspruch nehmen.

  • Beweislastumkehr

    Bei Streitigkeiten im Innenverhältnis muss der beklagte Vorstand, Manager, Geschäftsführer nachweisen, dass er oder sie keine Pflichtverletzung begangen und mit entsprechender Sorgfaltspflicht die Entscheidung getroffen hat. Bei erheblichen Pflichtverletzungen wird zudem i. d. R. eine sofortige Freistellung veranlasst, was dem Angeklagten den Zugang zu entlastenden Dokumenten erschwert.

  • Compliance, Cyber, Datenschutz (EU-DSGVO, e-Privacy) etc.

    Der Rechtsrahmen und die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland legen den Entscheidern immer neue Anforderungen und Pflichten auf. Hinzukommt, dass neben z.B. steigenden Compliance-Vorschriften auch die Risikosituation sich deutlich verschärft (siehe z.B. Cyber-Risiken, politische Risiken) für deren optimales Risikomanagement in letzter Instanz der Geschäftsleiter verantwortlich und haftbar ist. Exemplarisch verschärft die EU-DSGVO Sanktionen für Datenschutzverletzungen mit bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresnettoumsatzes.

  • Aufsichtsorgane und Insolvenzverwalter verpflichtet sind die Interessen der Gesellschafter bzw. Gläubiger zu verfolgen

    Hier ist die Rechtsprechung eindeutig und verlangt z.B. von Aufsichtsorganen Ansprüche gegen Manager, Vorstände etc. mit maximaler Härte zu verfolgen, da sie ansonsten selbst für den “nicht eingeklagten Schaden” z.B. mit ihrem Privatvermögen haften (sogenannte “Innenverhältnisklagen”, also Klagen durch Aufsichtsorgane und Gesellschafter sind der häufigste Auslöser für Haftungsfälle). Gleiches gilt für den Insolvenzverwalter, der Sie – wenn irgendwie möglich – in Privathaftung nehmen muss.

Ein Manager schließt eine D&O Versicherung ab

Ihre Wahl bei der D&O: Standardlösung oder maßgeschneiderte Absicherung ?

Stand heute gibt es für verantwortungsvolle und Internet-affine Führungskräfte und Unternehmer zwei Möglichkeiten:

  • entweder Ihrem betreuenden Makler zu vertrauen, dass dieser Zugang zu den besten Konzepten und das notwendige Know-how zur D&O-Versicherung hat

  • oder sich im Internet auf Startups zu verlassen und hoffen, dass diese für Sie nicht zu teure Standardkonzepte vergleichen, sondern die richtige D&O-Versicherung aus internationalen und nationalen Versicherungsmärkten auswählen und im Schadenfall Ihre Interessen durchsetzen.

Kontaktieren Sie uns

Welche Risiken werden abgedeckt?

Die D&O-Versicherung deckt eine Vielzahl von Risiken ab, die aus der beruflichen Tätigkeit von Führungskräften entstehen können:

  • Organisationsverschulden

    Fehlende klare Unternehmensstrukturen führen zu Effizienzverlusten und suboptimalen Ergebnissen. Fehleinschätzungen von Unternehmensrisiken und fehlendes Risiko-Management (inkl. Versicherungskonzept) fallen in den Verantwortungsbereich der Geschäftsleitung.

  • Auswahlverschulden

    Fehlerhafte Auswahl von Personal oder Dienstleistern kann negative Folgen haben und der Geschäftsleitung angelastet werden. Zudem können Investitionsentscheidungen ohne Berücksichtigung der Marktlage, aktueller Trends und Kosten-Nutzen-Aspekte Haftungssituationen nach sich ziehen.

  • Überwachungsverschulden

    Fehlende Kontrollmechanismen können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Auch können Fristversäumnisse, etwa bei Subventionsprogrammen oder Abgaben, hohe Kosten verursachen.

  • Haftungsarten

    Die Haftungsarten in der D&O-Versicherung umfassen die Innen- und Außenhaftung. Bei der Innenhaftung macht das eigene Unternehmen Ansprüche gegen Führungskräfte geltend, beispielsweise bei Fehlentscheidungen, die dem Unternehmen schaden. Die Außenhaftung betrifft Ansprüche Dritter, wie Kunden, Lieferanten oder staatliche Behörden, wenn durch Fehlentscheidungen Vermögensschäden entstehen.

  • Anspruchsgruppen

    Die Anspruchsgruppen in der D&O-Versicherung setzen sich aus Innen- und Außenhaftung zusammen. Die Innenhaftung ist der häufigste Schadenfall und betrifft Ansprüche des Unternehmens gegen eigene Führungskräfte. Die Außenhaftung hingegen umfasst Forderungen externer Parteien wie Kunden, Wettbewerber oder staatliche Behörden.

  • Ziel der D&O-Versicherung

    Das Ziel der D&O-Versicherung besteht darin, Führungskräfte vor finanziellen Risiken durch Fehlentscheidungen zu schützen. Außerdem hilft sie bei der Einschätzung der optimalen Versicherungssumme, indem potenzielle Anspruchsgruppen bewertet werden. Zusätzlich kann die D&O-Versicherung erweitert werden, um spezifische Risiken wie Prospekthaftungsansprüche bei Kapitalmarktmaßnahmen (in Verbindung mit einer POSI-Versicherung) abzudecken.

Ist die D&O-Versicherung in 2025 sinnvoll?

Manager haften in Kapitalgesellschaften, wie GmbHs und AGs, oft schon bei einfachen Fahrlässigkeiten unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Diese Haftungsszenarien können in der Gründungsphase, bei der täglichen Arbeit oder auch Jahre nach dem Ausscheiden auftreten, insbesondere bei Krisen wie Insolvenzverschleppung, wo der Insolvenzverwalter zusätzlich Ansprüche erheben kann. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass eine beschränkte Haftung der Gesellschaft (z. B. in der GmbH) von der unbegrenzten Haftung des Geschäftsführers zu trennen ist. Eine D&O-Versicherung für Manager und Führungskräfte ist daher unerlässlich, um sich vor diesen Risiken zu schützen, da Unternehmen und Insolvenzverwalter verpflichtet sind, Schadensersatz vom Manager zu verlangen.

Auf der anderen Seite hat sich durch die gestiegene Nachfrage ein „breites“ Angebot von nationalen und internationalen D&O Versicherern entwickelt. Im deutschen Markt stehen abseits von D&O-Standardpolicen sehr umfassende Bedingungswerke zu sehr niedrigen Prämiensätzen ("weicher Markt") zur Absicherung für Manager zur Verfügung. Wir möchten Ihnen gemäß unserer Leitlinie in dieser komplexen Materie und dem D&O-Tarifdschungel als Partner mit Rat und Tat zur Seite stehen - und dies auf Wunsch auch persönlich an 18 Standorten in Deutschland, Österreich und Großbritannien. Über MRH Trowe Connect begleiten wir Sie darüber hinaus mit unserem Team weltweit.

Beratungsgespräch zur Absicherung eines Managers bei 360° Managerschutz
Geschäftsmann, der auf seinem Smartphone arbeitet, umgeben von Unterlagen und Notizen

Wie finden Sie die richtige D&O-Versicherung?

In unserer Beratungspraxis zur D&O-Versicherung empfehlen wir, zunächst Enthaftung und Risikominderung zu priorisieren, bevor der eigentliche Risikotransfer durch eine D&O-Versicherung erfolgt. Entscheidend für die Wahl der richtigen Police sind drei zentrale Faktoren:

  • Optimale Versicherungssumme: Wie hoch sollte der Schutz sein, um langfristig eine ausreichende Absicherung für Führungskräfte zu gewährleisten? Besteht bereits eine Unternehmens-D&O oder eine andere relevante Firmenversicherung?

  • Qualität der Versicherungsbedingungen: In der D&O-Versicherung gibt es erhebliche Unterschiede, die nur Fachexperten fundiert bewerten können.

  • Wirtschaftlichkeit der Prämie: Preisunterschiede von bis zu 70 % zeigen, wie wichtig es ist, das eigene Risiko mit dem passenden Versicherer abzustimmen.

Basierend auf diesen Faktoren gibt es verschiedene Lösungsansätze. Neben der klassischen Unternehmens-D&O haben Führungskräfte die Möglichkeit, sich durch eine persönliche D&O-Versicherung individuell abzusichern. Darüber hinaus existieren spezielle Versicherungskonzepte für Aufsichtsräte, Beiräte, Vereine und andere Organisationsstrukturen.

Frau liest und analysiert Geschäftsdaten in einem modernen Büro

Welche D&O-Versicherung ist die richtige für Sie?

Die D&O-Versicherung ist relevant für das Unternehmen (von der Aktiengesellschaft bis zur Mini-GmbH) sowie für den Geschäftsführer bis zum Prokuristen, sodass ein hochwertig konzipiertes D&O-Versicherungskonzept integraler Bestandteil eines Risiko-Managements sein sollte. Unabhängig von Ihrer Entscheidung pro oder contra MRH Trowe empfehlen wir dringend den "Partner in der Organhaftung" mit Bedacht auszuwählen, um den hohen Kompetenzanforderungen ausreichend Rechnung zu tragen und im Schadenfall nicht ohne Versicherungsschutz und kompetente Beratung dazustehen.

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Maximaler Schutz und starke Positionierung

Als Marktführer in der D&O-Versicherung bieten wir firmeneigene Premium-Bedingungen, die weit über den Marktdurchschnitt hinausgehen. Unsere Mandanten sind z. B. ausdrücklich gegen §64 GmbHG geschützt, sodass kein Urteil wie das des OLG Düsseldorf vom 20.07.2018 droht. Dies wurde bereits 2016 von unseren Juristen in den MRH Trowe Pro Client integriert. Zudem sichern wir überdurchschnittlichen Schutz und hohe Regulierungsquoten durch:

  • Klare Vereinbarungen im Schadenfall im Sinne unserer Mandanten

  • Umfangreiche Bedingungswerke, die u.a. bei aktueller Rechtssprechung greifen, viele essentielle zusätzliche Bausteine beinhalten und von Anwälten geprüft werden

  • Das Know-how der besten Anwälte im Schadenfall für unsere Mandanten zu sichern - bzgl. den zu zahlenden Honoraren haben MRH Trowe Pro Client-Kunden in unserem Netzwerk die wirklich freie Anwaltswahl

  • Unser entwickeltes präventives D&O-Haftungs-Coaching durch Top-Anwälte

  • Marktmacht eines der zehn größten Maklerhäusers Deutschlands mit entsprechendem Standing bei den Versicherern sowie das Know-how unserer Experten im Schadenfall.

  • Kununu-geprüftes und z.B. von der WirtschaftsWoche ausgezeichnetes unabhängiger Top-Maklerhaus in Deutschland seit 1950.

Darauf sollten Sie bei Ihrer D&O-Versicherung achten

  • Sehr Versicherungsnehmer-freundliche Klauseln

  • Strafrechtschutzbaustein

  • vorbeugende Rechtsberatung sollte inkludiert sein

  • Nachhaftung bis zu 144 Monate & unbegrenzt sollte abgesichert sein

  • Unbegrenzte Rückwärtsversicherung

  • Sofort- & Notfallkosten sollten integriert sein, sodass Sie im Schadenfall das Ruder in der Hand haben

  • Freie Anwaltswahl sowie Zugang zu den besten D&O-Anwälten

  • Laufende Überprüfung juristischer Urteile im Kontext der Organhaftung und Anpassung Ihres D&O-Konzepts

  • Kontinuierliche Abwicklung und Betreuung von Schadenfällen

Mehrere Hände, die zusammen über Dokumente und Grafiken auf einem Tisch gestapelt sind, um Geschäftsanalysen zu besprechen

Treten Sie mit uns in Kontakt
- Wir sind für Sie da!

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse.

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Adresse:
360gradmanagerschutz GmbH
(Teil von MRH Trowe)
Radlkoferstr. 2
81373 München
Deutschland

Unser D&O Versicherungs-Wiki (FAQ's)

  • Mit welchen Kosten muss ich bei der D&O-Versicherung rechnen?

    Die Kosten für eine D&O Versicherung liegen dabei deutlich unter den Kosten einer allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung – so ist eine marktführende D&O Versicherung mit einer Deckungssumme von 1 Million Euro bereits unter 800 Euro netto mithilfe des “D&O Versicherung #neugedacht”-Prozesses realistisch. In Ausnahmefällen sogar deutlich darunter.

    Fordern Sie noch jetzt Ihren unverbindlichen Vergleich an, um kostenlos zu erfahren, wo die Prämie in Ihrem Fall liegt und welche Qualität an Versicherungsschutz für Ihr Risikoprofil im Markt darstellbar ist.

  • Ich bin als Geschäftsführer ausgeschieden - benötige ich eine D&O?

    Als GmbH-Geschäftsführer unterliegen Sie einer Nachhaftungspflicht von bis zu 10 Jahren gemäß GmbHG, weshalb diese Frage klar bejaht werden muss.

    Da uns viele Anfragen zum Thema „Nachhaftung GmbH“ erreicht haben, haben wir dazu einen separaten Artikel für Sie verfasst, den Sie unter „Wissenswertes“ finden.

  • Wieso bieten Sie eine Preis-/ Leistungsgarantie an?

    Einfach, weil es unser Anspruch ist, Ihnen die bestmögliche Dienstleistung zu bieten. Als einer der Marktführer können wir dank unserer kontinuierlichen Investitionen in unsere D&O-Datenbank und den MRH Trowe D&O Qualityscore eine exzellente Qualität garantieren. Wir sind überzeugt davon, dass wir auch Sie von unserer Leistung überzeugen können.

  • Warum kann ich nicht direkt "Online" abschließen?

    Ein Online-Abschluss ist aus unserer Sicht besonders sinnvoll, wenn unsere Mandanten von breiten Rahmenabsprachen mit Versicherern profitieren können und über fundiertes D&O-Know-how verfügen. Wenn Ihr Unternehmen jedoch aufgrund bestimmter Merkmale, wie etwa der Branchenzugehörigkeit, besser in ein Rahmenkonzept passt, das keine Online-Abschlussmöglichkeit bietet, empfehlen wir Ihnen diese Lösung zuerst.

    Im Bereich der D&O-Versicherung gibt es selten standardisierte Angebote, weshalb Online-Tarife häufig mit einem Sicherheitspuffer (Prämienaufschlag) versehen sind. Zudem bieten einige Anbieter mit dem besten Qualityscore derzeit keine Möglichkeit für einen Online-Abschluss. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen zunächst die optimalen Versicherer, auch wenn diese keine Online-Abschlussoptionen anbieten.

    Wir arbeiten jedoch kontinuierlich daran, unsere Online-Abschlussstrecken auszubauen und empfehlen Ihnen diese gerne, sobald die Konzepte für Ihr Unternehmen optimal sind.

  • Ich habe "Online" abgeschlossen, habe ich daher eingeschränkten Service?

    Klares Nein – Auch als Online-Kunde profitieren Sie von einem festen Ansprechpartner und haben Zugriff auf sämtliche Mehrwerte von MRH Trowe. Dazu gehören unter anderem Verhandlungsmacht beim Versicherer, eine intensive Begleitung im Schadenfall und der Zugang zum MRH Trowe Anwaltsnetzwerk. Der Online-Abschluss ist lediglich eine bequeme Möglichkeit, sich mit einer D&O-Versicherung abzusichern – der Service bleibt genauso umfassend wie bei einer klassischen Beratung.

  • Brauche ich zusätzlich zur D&O eine Vermögensschadenhaftpflicht?

    Es kommt darauf an. Grundsätzlich ist die D&O-Versicherung eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit Fokus auf der Organhaftung. Um Ihnen das zu verdeutlichen, erläutern wir, wann eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll sein könnte.

    Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

    Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt Ansprüche ab, die durch unmittelbare Vermögensschäden entstehen, wie z.B. Fehlberatungen. Dies betrifft vor allem beratende, planende und dienstleistende Tätigkeiten. Ein typisches Beispiel ist die Haftung eines Unternehmensberaters oder eines Architekten für fehlerhafte Beratung oder Planung, die zu einem finanziellen Schaden führt. Hier gibt es spezielle Vermögenschadenhaftpflicht-Lösungen, die wir Ihnen anbieten können, wenn Ihre Tätigkeiten diese Risiken abdecken.

    Welche Varianten der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gibt es?

    Es gibt verschiedene Varianten der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die auf unterschiedliche Berufsgruppen zugeschnitten sind. Berufsberatende Berufe wie Anwälte oder Unternehmensberater benötigen oft eine E&O-Versicherung (Errors & Omissions), die typische Berufsrisiken wie fahrlässige Falschberatung abdeckt. Für Manager kommt die D&O-Versicherung ins Spiel, die etwa fahrlässige Verstöße im Bereich der Gesellschaftsrechtlichen Haftung absichert. Weitere Varianten umfassen die Vertrauensschadenversicherung (für vorsätzliche Verstöße wie Diebstahl) oder eine Cyber Risk-Versicherung, die IT-Angriffe abdeckt.

    Wann brauche ich beide Versicherungen?

    Ob Sie zusätzlich zur D&O-Versicherung eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung benötigen, hängt von Ihrer Risikosituation ab. Beispielsweise sollte ein unternehmerisch tätiger Anwalt sowohl eine E&O-Versicherung als auch eine D&O-Versicherung abschließen, um sich optimal abzusichern. Dabei ist es wichtig, dass beide Konzepte aufeinander abgestimmt sind.

    Durch unsere Expertise im Bereich Financial Lines und unsere Spezialisierung auf Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Risikosituation gezielt abdecken. MRH Trowe betreut bereits namhafte Mandanten aus unterschiedlichen Bereichen wie Financial Institutions, Architekten und Ingenieure sowie rechts- und wirtschaftsberatende Berufe. Unser Ansatz D&O Versicherung #neugedacht kombiniert dieses Wissen, um Ihnen eine optimale Versicherungslösung zu bieten – ein Alleinstellungsmerkmal von MRH Trowe.

    • Lückenhafte Versicherungsbedingungen der Firmen-D&O, insbesondere wenn diese nicht von D&O-Experten konzipiert wurde

    • Schutz vor ungenügenden Deckungssummen, die für die Zukunft nicht garantiert werden können

    • Fehlende Nachmeldefristen in der Firmen-D&O-Versicherung

    • Anfechtungsrisiken und damit verbundene Unsicherheiten

    • Wahl des Versicherers, idealerweise getrennt für persönliche und Firmenabsicherung

    • Zugang zu D&O-Anwaltsnetzwerken und spezialisierten Versicherungsmaklern

    Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erläutern, wie Sie den besten Schutz für sich und Ihr Unternehmen finden können.

  • Persönliche vs. Firmen D&O-Versicherung - benötige ich beide?

    Der bestmögliche Schutz für Verantwortungsträger ist gegeben, wenn eine persönliche D&O-Versicherung auf einer Firmen-D&O-Versicherung basiert und beide Konzepte kompetent entwickelt wurden. Ein solcher Ansatz bietet vor allem den Vorteil, dass höhere Deckungssummen für bestimmte Haftungsthemen zur Verfügung stehen.

    Oft fragen uns angestellte Vorstände, Geschäftsführer oder Manager, ob es sinnvoll ist, zusätzlich eine persönliche D&O-Versicherung abzuschließen. Angesichts der derzeit sehr strengen Organhaftung sehen wir mehrere Mehrwerte, die eine persönliche D&O-Versicherung bietet:

    • Lückenhafte Versicherungsbedingungen der Firmen-D&O, insbesondere wenn diese nicht von D&O-Experten konzipiert wurde

    • Schutz vor ungenügenden Deckungssummen, die für die Zukunft nicht garantiert werden können

    • Fehlende Nachmeldefristen in der Firmen-D&O-Versicherung

    • Anfechtungsrisiken und damit verbundene Unsicherheiten

    • Wahl des Versicherers, idealerweise getrennt für persönliche und Firmenabsicherung

    • Zugang zu D&O-Anwaltsnetzwerken und spezialisierten Versicherungsmaklern

    Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erläutern, wie Sie den besten Schutz für sich und Ihr Unternehmen finden können.

  • Was sind die richtigen D&O-Versicherung Anbieter für mich?

    Aktuell listet unsere MRH Trowe D&O-Datenbank 52 Anbieter von D&O-Versicherungen für deutsche Unternehmen. Diese Anbieter stammen sowohl aus dem Ausland und zeichnen deutsche Risiken über Assekuradeure wie DUAL als auch von klassischen Versicherern wie der Allianz, AXA, R+V, Hiscox und Markel.

    Es gibt jedoch Besonderheiten in dieser Sparte: Viele der genannten Anbieter sind nicht speziell auf D&O-Versicherungen fokussiert, sondern agieren hauptsächlich als Zeichnungskapazitäten. Das bedeutet, sie treiben keine eigenen Deckungen aktiv voran, sondern beteiligen sich als Co-Versicherer in Tower-Lösungen und spielen eine wichtige Rolle bei großen Risiken.

    Der wichtigste Faktor bei der Auswahl des passenden Anbieters ist jedoch die individuelle Situation des Unternehmens. Die Branche, die Schadenträchtigkeit und die Stabilität des Geschäftsmodells sind entscheidend. Oftmals reduziert sich aus den 52 Anbietern die Auswahl auf nur 2-3 passende Anbieter – im schlimmsten Fall sogar auf keinen Anbieter. Besonders bei Personal-D&O oder Selbstbehalts-D&O sinkt die Zahl der verfügbaren Anbieter stark.

    Als unabhängiger Makler ist es unsere Aufgabe, Sie mit den richtigen Versicherern zu verbinden und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln – sowohl hinsichtlich der Prämie als auch des Versicherungsschutzes. Darüber hinaus vertreten wir Sie im Schadenfall mit unserem MRH Trowe Anwaltsnetzwerk und bieten Ihnen so einen umfassenden Service.

  • EU-Datenschutz ab 2018 & D&O-Versicherung?

    Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) am 25. Mai 2018 erhalten wir vermehrt Anfragen, wie sich Unternehmen und ihre Führungskräfte vor den verschärften Sanktionen des neuen Datenschutzgesetzes schützen können.

    Hintergrund: Das neue Datenschutzrecht sieht vor, dass Unternehmen und ihre handelnden Organe, wie Manager und Geschäftsführer, mit bis zu 4 % des Jahresnettoumsatzes des Vorjahres oder bis zu 20 Millionen Euro bestraft werden können. Diese Sanktionen kommen zusätzlich zu zivilrechtlichen Ansprüchen, wie Vermögensschäden bei Dritten. Zusätzlich sind die Anforderungen an Datenschutzmaßnahmen erheblich gestiegen, um die wachsende Bedrohung durch Cyberkriminalität zu bekämpfen. Dies führt nicht nur zu höheren Kosten, sondern macht es auch schwieriger, alle Regelungen einzuhalten.

    Die gute Nachricht: Diese Risiken lassen sich mit einem ganzheitlichen Konzept deutlich minimieren. Abhängig von Ihrem spezifischen Risiko sollten Sie:

    • Ihr Cyber-Sicherheitsmanagement optimieren

    • Versicherungslösungen wie IT-Haftpflicht-, Vertrauensschaden-, Cyber- oder Strafrechtsschutz-Versicherungen prüfen, um Teile der Risiken von Ihrer Bilanz zu nehmen

    • Eine D&O-Versicherung als letzte Schutzmaßnahme erwägen, bevor im Schadensfall auf das Privatvermögen der Geschäftsführer zugegriffen wird. In vielen Fällen reicht bereits eine „leichte Fahrlässigkeit“ für eine Pflichtverletzung der Geschäftsführung

    Wichtig: Lassen Sie dieses Schutzkonzept von Experten entwickeln. Beispielsweise werden Cyber-Versicherungen im Jahr 2018 voraussichtlich die Deckung bei Sanktionen erheblich einschränken. Andererseits bieten einige hochwertige D&O-Versicherungen (z.B. MRH Trowe Pro Client) diese Risiken noch an.

    Sind Sie mit diesem Thema konfrontiert? Gemeinsam mit über 300 Kollegen entwickeln wir für Sie ein maßgeschneidertes Absicherungskonzept. Teilen Sie uns Ihren Wunsch einfach im Rahmen des Prozesses „D&O Versicherung #neugedacht“ mit.

  • Wie ist die Haftung des GmbH-Geschäftsführers?

    Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers ist ein wichtiger Aspekt der Unternehmensführung und darf nicht unterschätzt werden. Grundsätzlich haftet die GmbH für ihre Verbindlichkeiten nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, gemäß § 13 Abs. 2 GmbHG. Jedoch kann der Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden, wenn er für einen eingetretenen Schaden verantwortlich ist. Die Haftung des Geschäftsführers ist in diesem Fall persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit seinem gesamten Privatvermögen.

    Es gibt verschiedene Arten von Pflichtverletzungen, die zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen können. Diese beinhalten sowohl gesetzliche als auch vertragliche Verstöße, wie beispielsweise:

    • Organisations-, Überwachungs- und Auswahlverschulden

    • Abschluss ungünstiger Verträge

    • Verletzung der Pflicht zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung bei Verlust von mehr als der Hälfte des Stammkapitals

    • Verletzung der Buchführungspflicht (§ 41 GmbHG) oder die Verletzung der Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses

    • Verletzung der Insolvenzantragspflicht (§ 15a Abs. 1-2 InsO)

    Ein besonders brisanter Punkt ist, dass der Geschäftsführer auch für fahrlässige Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden kann. Im Falle eines Rechtsstreits liegt die Beweislast beim Geschäftsführer: Er muss nachweisen, dass er alle seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat, was in der Praxis schwierig ist, insbesondere wenn der Geschäftsführer das Unternehmen bereits verlassen hat und keine Zugriffsmöglichkeit auf relevante Unterlagen mehr besteht.

    Darüber hinaus kann sich der Geschäftsführer auch im Außenverhältnis gegenüber Dritten schadenersatzpflichtig machen. Das betrifft zum Beispiel:

    • Haftung wegen Rechtsscheinsetzung, wenn der Geschäftsführer nicht eindeutig klarstellt, dass er für eine GmbH handelt

    • Haftung als Vertreter ohne Vertretungsmacht nach § 179 BGB

    • Haftung im Insolvenzfall

    Angesichts der Tatsache, dass die eingetretenen Vermögensschäden in vielen Fällen Millionenbeträge erreichen können, ist eine D&O-Versicherung für den Geschäftsführer unerlässlich. Sie schützt das Privatvermögen des Geschäftsführers vor den finanziellen Folgen von Haftungsansprüchen.

  • Wie steht die Managerhaftpflicht zur D&O-Versicherung?

    Genau wie unter dem Begriff Manager eben Geschäftsführer, Vorstände, C-Level-Kollegen sowie sonstige gehobene Führungskräfte verstanden wird, so wird die D&O Versicherung häufig mit Managerhaftpflicht tituliert. Die Managerhaftpflichtversicherung ist also lediglich eine andere Bezeichnung.

  • Selbstbehalt in der D&O-Versicherung, kann ich dies vermeiden?

    In der Regel enthalten D&O-Versicherungskonzepte einen Selbstbehalt für die versicherten Personen. Dieser Selbstbehalt ist gesetzlich im Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) verankert.

    Laut § 93 Abs. 2 AktG gilt die Vorgabe:

    „Schließt die Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorzusehen.“

    Diese Regelung betrifft nicht nur Vorstände von Aktiengesellschaften, sondern auch andere Gesellschaften, auf die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen das deutsche Aktienrecht Anwendung findet. Sie gilt ebenso für Organe öffentlicher Unternehmen (z.B. Stadtwerke, Flughäfen, Nahverkehr), die dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) unterliegen.

    Um den Selbstbehalt abzumildern oder zu vermeiden, bieten Versicherer spezielle „Selbstbehalt“-Deckungen an. Gerne erstellen wir für Sie ein kostenloses Angebot, um Ihre individuellen Anforderungen zu erfüllen.

  • Ergänzende Vermögensschaden-Rechtschutzversicherung sinnvoll?

    Im Zusammenhang mit der D&O-Versicherung kann eine Verzahnung mit Rechtsschutzversicherungen sinnvoll sein. Besonders im Fall von langwierigen D&O-Schadenprozessen können juristische Verhandlungen erhebliche Kosten verursachen. Diese Risiken können zwei Aspekte betreffen:

    • Ausschöpfung der D&O-Versicherungssumme: Im Fall eines Insolvenzverfahrens oder ähnlicher Umstände wird oft die maximale D&O-Versicherungssumme eingefordert – unabhängig von der tatsächlichen Schadenhöhe. Zusätzlich zu den direkten Schadenersatzforderungen kommen noch die Rechtsstreitkosten hinzu (ca. 30% der Schadenhöhe), die nicht von der D&O-Versicherung gedeckt sind und vom Geschäftsführer oder anderen Verantwortlichen getragen werden müssen.

    • Ausschluss von bestimmten Leistungen und Verzögerungstaktiken seitens des Versicherers: In manchen Fällen versuchen D&O-Versicherer, sich durch Ausschlusstatbestände aus ihrer Zahlungsverpflichtung zu befreien, was dazu führt, dass Prozesse in die Länge gezogen werden. Diese Praxis ist besonders problematisch, da beschuldigte Geschäftsführer oftmals keine Gehaltszahlungen erhalten und Schwierigkeiten haben, neue Aufgaben zu übernehmen.

    Um diese Risiken zu adressieren und den Prozess zu beschleunigen, kann eine Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Diese deckt unter anderem die Kosten für eine D&O-Deckungsklage, die darauf abzielt, den Rechtsstreit zügiger zu lösen. Alternativ kann auch eine separate D&O-Vertragsrechtsschutzversicherung in Betracht gezogen werden.

  • Was hat es genau mit dem MRH Trowe Anwaltsnetzwerk auf sich?

    Das MRH Trowe Anwaltsnetzwerk basiert auf langjährig gewachsenen und gut gepflegten Beziehungen zwischen unseren D&O-Versicherungsexperten und führenden Kanzleien. Wir sehen den juristischen Beistand im Schadenfall als einen wesentlichen „Lackmustest“ für einen Versicherungsmakler. Deshalb haben wir diese Verbindungen institutionell ausgebaut, um unseren Mandanten auch im Falle eines Rechtsstreits den bestmöglichen juristischen Beistand zu bieten.

    In Zusammenarbeit mit Top-Juristen sind wir Ihr starker Partner, um Ihre berechtigten Ansprüche – auch gegen große Versicherer – durchzusetzen. Unsere Netzwerk-Mitglieder decken verschiedene Rechtsgebiete ab, von Patentrecht bis Arbeitsrecht, sodass wir Ihnen gezielt helfen können. Als einer der wenigen D&O-Versicherungsmakler in Deutschland sind wir stolz, diesen Mehrwert anbieten zu können.

  • Kann mich eine vertragliche Haftungsbefreiung auch schützen?

    Das kommt darauf an. Für Aktiengesellschaften und eingetragene Genossenschaften ist die Haftung gegenüber Gesellschaftern gesetzlich stark eingeschränkt. Eine wirksame Möglichkeit zur Haftungsreduzierung bietet jedoch das Einfordern bestimmter Versicherungen im Anstellungsvertrag, die im Falle von Haftungsszenarien greifen würden. Wenn der Arbeitgeber dies versäumt, können Sie sich auf diese Zusicherung berufen und Ihre Haftung reduzieren. Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie in unserem Artikel zur D&O-Verschaffungsklausel in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Luther (zum Artikel: “Enthaftung und die D&O-Verschaffungsklausel”).

    Bei einer GmbH gibt es hingegen mehr Optionen zur Haftungsbefreiung. So können Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung Pflichtverletzungen nachträglich „billigen“, wodurch sich die Nachhaftung beschränkt. Zudem können im Anstellungsvertrag „haftungsbeschränkende Klauseln“ aufgenommen werden, die insbesondere im Innenverhältnis zur Anwendung kommen.

    Aus unserer Erfahrung in der Managerhaftung empfehlen wir, das Instrument des Anstellungsvertrages gründlich zu prüfen, um die Haftung so weit wie möglich zu reduzieren. In unserem Artikel zur “Enthaftung und D&O-Verschaffungsklausel” finden Sie wertvolle Hinweise und eine Musterklausel. Dieses Instrument hat sich insbesondere in DAX-Vorständen etabliert und ist eine kostengünstige, aber wirkungsvolle Ergänzung zu einer hochwertigen D&O-Versicherung.

  • Was ist das Claims-made Prinzip und warum ist das wichtig?

    Das Claims-Made-Prinzip ist ein zentraler Aspekt bei D&O-Versicherungen. Es bedeutet, dass der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Anspruchserhebung bestehen muss – also wenn ein Haftungsanspruch gegen den Geschäftsführer, Manager oder eine andere verantwortliche Person erhoben wird.

    Ein entscheidender Punkt hierbei: Der Anspruch kann zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden, oft Jahre nach der Pflichtverletzung. Zum Beispiel, wenn eine Gesellschafterversammlung Jahre nach der eigentlichen Handlung eine Pflichtverletzung entdeckt oder wenn der Vermögensschaden erst später erkennbar wird. Wenn zu diesem Zeitpunkt kein aktiver Versicherungsschutz besteht, haftet der Manager mit seinem Privatvermögen – selbst wenn zu dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung noch eine D&O-Versicherung vorhanden war.

    Deshalb ist es entscheidend, dass eine D&O-Versicherung über eine risikoadäquate Nachmeldefrist verfügt. Diese stellt sicher, dass auch nach Ablauf der Versicherungspolice noch Anspruch auf Versicherungsschutz besteht, solange die Nachmeldefrist nicht abgelaufen ist. Das MRH Trowe Pro Client Wording sorgt dafür, dass diese Nachmeldefristen in ausreichender Weise abgedeckt sind.

  • Ich bin Leitender Angestellter, brauche ich eine D&O-Versicherung?

    Auch als Leitender Angestellter (z.B. Prokurist oder Abteilungsleiter) sollten Sie sich grundsätzlich durch eine D&O-Versicherung absichern. In der Regel empfehlen wir jedoch niedrigere Versicherungssummen, was den Vorteil einer geringeren Versicherungsprämie mit sich bringt. Der Grund dafür liegt im Unterschied zwischen Organhaftung und Arbeitnehmerhaftung.

    Leitende Angestellte unterliegen nicht der Organhaftung, da sie keine Gesellschafterstellung innehaben. Stattdessen haften sie nach den Regeln der Arbeitnehmerhaftung. Das bedeutet, dass im Falle eines betriebsbedingten Schadens die Haftung bei fahrlässiger Schadensverursachung in drei Kategorien unterschieden wird:

    • Leichte Fahrlässigkeit: Keine Haftung des Arbeitnehmers.

    • Mittlere/normale: Der Arbeitnehmer trägt den Schaden anteilig, meist zur Hälfte.

    • Grobe Fahrlässigkeit: Der Arbeitnehmer trägt den Schaden vollständig, jedoch in der Regel nur bis zu einem Höchstbetrag von drei Bruttomonatsgehältern (in Ausnahmefällen auch darüber hinaus).

    Welcher Verschuldensgrad im Einzelfall zutrifft, wird gerichtlich unter Berücksichtigung der gesamten Umstände entschieden. Auch wenn das Haftungsrisiko für leitende Angestellte grundsätzlich geringer ist, empfehlen wir dennoch eine D&O-Versicherung, um sich abzusichern, wobei die Versicherungssumme in der Regel niedriger ausfällt.

  • Was ist ein Versicherungsmakler und wie habe ich dies einzuordnen?

    Als Versicherungsmakler stehen wir „rechtlich“ auf der Seite unserer Mandanten und handeln als Interessenvertretung unserer Mandanten. Unsere Existenzgrundlage ist es unseren Mandanten nachhaltige Mehrwerte zu schaffen, dies tun wir persönlich und kompetent. Zusätzliche Informationen zu unserer Unternehmensstruktur können Sie im Impressum nachlesen

  • Welche Bezeichnung steht noch für D&O-Versicherung?

    Im Markt gibt es eine Vielzahl von Begriffen, die als Synonyme für die D&O-Versicherung verwendet werden. Diese umfassen:

    • Managerhaftpflicht-Versicherung

    • CEO-Versicherung

    • Geschäftsführer-Haftpflicht-Versicherung

    • Berufshaftpflicht-Versicherung für Manager

    • Vorstands-Haftpflicht-Versicherung

    • Organhaftpflicht-Versicherung

    • D und O Versicherung

    • Unternehmensleiter-Haftpflicht-Versicherung

    treffen, so sind Sie bei uns richtig. Wir haben uns aus Vereinfachung für unsere Mandaten dafür entschieden, ausschließlich den Begriff “D&O Versicherung” zu verwenden.

  • Wie ist der Ablauf im Schadenfall bei MRH Trowe?

    Im Schadenfall bei MRH Trowe gehen wir systematisch vor, um sicherzustellen, dass Ihr Anspruch schnell und professionell bearbeitet wird. Zu Beginn der Betreuung erhalten Sie von uns einen persönlichen Ansprechpartner, den Sie im Falle eines drohenden Schadens umgehend kontaktieren sollten. Wir empfehlen ausdrücklich, den Schaden nicht direkt beim Versicherer zu melden, da dieser im Zweifel ein berechtigtes Interesse haben könnte, den Anspruch abzulehnen.

    Als Ihr Versicherungsmakler übernehmen wir die Kommunikation und Koordination mit dem Versicherer. Dabei arbeiten wir eng mit unserem renommierten MRH Trowe Anwaltsnetzwerk zusammen, das Sie ebenfalls im Schadenfall unterstützt. So können wir sicherstellen, dass Ihre Ansprüche kompetent vertreten und alle rechtlichen sowie versicherungstechnischen Aspekte berücksichtigt werden.

    Unser Ziel ist es, Sie in dieser schwierigen Situation umfassend zu beraten und Ihnen den bestmöglichen Schutz zu bieten.

  • Wer gehört zum versicherten Personenkreis bei der Firmen D&O?

    An dieser Stelle sei nochmal auf den großen Konflikt in der D&O Versicherung zwischen Management- und Kontrollorgan hingewiesen. Mehr dazu lesen Sie unter www.mrh-trowe.com. Darüber hinaus kann obiger Personenkreis abweichen, je nach Versichererkonzept oder ausverhandeltem Makler-Wording (beim Makler-Wording entwickelt der Makler das Deckungskonzept)

    • Kontrollorganmitglieder (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat)

    • Managementmitglieder (Vorstand, Geschäftsführung, etc.)

    • Weitere leitenden Personen bzw. solche mit besonderen Befugnissen (Prokuristen, Generalbevollmächtigte, Bereichsleiter, Abteilungsleiter, Compliance Officer, Risk Officer etc.)

    Der versicherte Personenkreis in der Firmen D&O Versicherung besteht i.d.R. aus:

  • Wann macht eine Strafrechtschutz-Versicherung Sinn?

    Die Strafrechtschutz fokussiert sich wie der Name vermuten lässt auf die Verteidigung von strafrechtlichen Ansprüchen. Die D&O Versicherung inkludiert sowohl strafrechtliche und zivilrechtliche Ansprüche, ist jedoch anders konstruiert. Das eine zusätzliche Strafrechtschutz-Versicherung Sinn ergeben kann, lässt sich an drei wesentlichen Punkten verdeutlichen:

    • Abweichender Personenkreis: während die "D&O Versicherung für Unternehmen" Vorstände, Manager und sonstige Organe absichert – also Personen, die mit Ihrem Privatvermögen in der Haftung stehen, schließt die Strafrechtschutz-Versicherung sämtliche Personen eines Unternehmens ein. Als auch die Verteidigung des Kundenberaters, sofern er strafrechtlich vom Staatsanwalt belangt werden soll, weil er z.B. vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat

    • Zusätzliche Deckungssumme: Große Strafverfahren können schnell sechs- bis siebenstellige Kosten, auch im Mittelstand, durch Anwaltshonorare etc. verursachen. Kommt zu der zivilrechtlichen Auseinandersetzung, noch eine strafrechtliche hinzu, so sind Deckungssummen in der D&O Versicherung sehr schnell verbraucht. Hier sprechen dann wirtschaftliche Gründe neben einer D&O Versicherung auch auf eine Strafrechtschutz-Versicherung zurückgreifen zu können.

    • Interessenskonflikt der D&O Versicherung: Im Schadenfall kämpfen D&O Versicherer darum aus der Haftung zu kommen, Sie als Versicherungsnehmer und wir als Ihr Makler darum, dass Sie Versicherungsschutz haben. Ein Grund übrigens, warum Sie insbesondere in komplexen Versicherungsparten einen kompetenten Makler an Ihrer Seite haben sollten. Hier liegt also ein natürlicher Interessenskonflikt vor, dem wir bspw. mit dem D&O Qualityscore begegnen. Unabhängig davon, lässt sich dies nicht komplett auflösen und hier gilt es zu berücksichtigen, dass für einen D&O Versicherer kein besseres Argument gibt, als bspw. die Verurteilung auf Vorsatz in einem Strafverfahren. Als Folge hieraus ist der D&O Versicherer aus der Haftung - es gilt dies daher zu vermeiden!

    Unsere MRH Trowe-Lösung für optimalen Schutz:

    • Führendes Strafrechtschutz-Versicherung

    • Abweichender Versicherer (D&O Versicherer vs. Strafrechtschutzversicherer)

    • MRH Trowe Anwaltsnetzwerk: Top-Strafrechtanwälte an Ihrer Seite

    • Experten von MRH Trowe an Ihrer Seite (ausschließlich examinierte Rechtsanwälte)

    • Power eines Top-10 Versicherungsmaklers an Ihrer Seite

    Sie haben weitere Fragen zur Strafrechtschutz? Sprechen Sie uns an.

  • Wie ist die Haftung in einer Personengesellschaft (OHG, KG, BGB-G.)?

    Bei Personengesellschaften (OHG, KG, BGB Gesellschaft) ist häufig das Thema “Organhaftung” weniger existent, um das es letztendlich in der D&O Versicherung geht. Ausnahmen sind solche, in denen z.B. ein Geschäftsführer bestellt ist, sodass die Prüfung einer Absicherung mittels einer D&O sehr wohl Sinn ergibt. Hier drohen ähnliche Haftungsszenarien. Wichtig jedoch, Personengesellschaften können sich mit anderen Versicherungskonzepten entsprechend schützen (z.B. auf das Geschäftsmodell passende Vermögenschadenhaftpflichtversicherungen) – sprechen Sie uns hierfür gerne an.

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