IPO/POSI-Versicherung
Schutz vor Haftungsrisiken beim Börsengang

Ein Börsengang birgt hohe Haftungsrisiken für Unternehmen und deren Organe. Eine IPO/POSI-Versicherung schützt zuverlässig vor finanziellen Folgen und schafft Vertrauen bei Investoren.

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Warum brauche ich eine IPO/POSI-Versicherung?

Ein Börsengang birgt hohe Haftungsrisiken. Fehler im Wertpapierprospekt können zu Ansprüchen gegen das Unternehmen und seine Organe führen. Eine IPO/POSI-Versicherung schützt vor finanziellen Schäden und ist essenziell für das Risikomanagement bei Kapitalmarktmaßnahmen.

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Die IPO/POSI-Versicherung bietet umfassenden Schutz vor den wesentlichen Risiken im Rahmen eines Börsengangs.

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IPO/POSI-Versicherung: Haftungsrisiken beim Börsengang

Beim Börsengang eines Unternehmens, aber auch bei der zusätzlichen Ausgabe von Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung (z.B. via einer PIPE), eines SPO (Secondary Public Offering) oder einer Anleiheemission ergeben sich eine Reihe von besonderen Haftungsrisiken. Es kann ein Fehler im Prospekt vorliegen, es wurde eine kritische Garantie abgegeben, es gab ein Missmanagement im Prozess oder es wurden bei den Roadshows falsche Informationen gestreut.

Darüber hinaus bestehen weitere Risiken im laufenden Management – wie z.B. Ad-hoc Pflichten, Accounting-Fehler, erhöhte Compliance-Anforderungen – bei einem gelisteten Unternehmen, die bei (vorgeworfener) Missachtung erhebliche Folgen für die handelnden Personen sowie das Unternehmen haben können.

Zur Adressierung der Risiken hat der Versicherungsmarkt verschiedene Lösungen entwickelt. Die wesentlichen sind hierbei die D&O-Versicherung, die POSI-Versicherung sowie verstärkt auch in bestimmten Konstellationen das Feld der M&A-Versicherungen. Kommen mehrere Versicherungslösungen zum Einsatz, so sind diese unbedingt (z. B. via Subsidiaritätsklauseln) aufeinander abzustimmen, um Probleme im Schadenfall zu vermeiden.

Vier Fachleute in einem modernen Bürogebäude, die mit Smartphones und Notizbüchern arbeiten
Ein Manager schließt eine D&O Versicherung ab

Was sind die Vorteile für den Kunden bei Abschluss über 360gradmanagerschutz?

Die 360gradmanagerschutz GmbH bietet ihren Kunden weit mehr als eine Standardversicherung:

  • Frühzeitige Beratung: Wir begleiten Sie bereits in der Planungsphase Ihres Börsengangs („IPO Readiness“) und helfen Ihnen, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren.

  • Maßgeschneiderte Lösungen: Unsere Experten entwickeln individuelle Versicherungskonzepte, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

  • Anpassung bestehender Policen: Wir prüfen Ihre bestehenden D&O-Versicherungen und passen diese an die Anforderungen börsennotierter Unternehmen an.

  • Zugang zu spezialisierten Versicherern: Durch unsere engen Beziehungen zu führenden Anbietern können wir Ihnen umfassende Deckungskonzepte mit hoher Kapazität anbieten.

Schutz vor Prospekthaftung und Managementrisiken

Ein Börsengang eröffnet Unternehmen neue Kapitalquellen, bringt jedoch auch erhebliche Haftungsrisiken mit sich – sowohl für das Unternehmen selbst als auch für seine Organe und Begleiter. Fehlerhafte Angaben im Wertpapierprospekt oder Pflichtverletzungen während des IPO-Prozesses können schnell zu Schadensersatzforderungen führen. Um diesen Risiken gezielt zu begegnen, spielen maßgeschneiderte Versicherungslösungen wie die D&O- und POSI-Versicherung eine zentrale Rolle.

  • Risikolage beim IPO – die Prospekthaftung

    In den Monaten vor einem IPO stehen eine Vielzahl an wichtigen und fordernden Managemententscheidungen an, die unter höchster Geheimhaltung das Unternehmen auf den IPO vorbereiten sollen. Vorstände bzw. (Noch-)Geschäftsführer sind hier klassischerweise über leistungsstarke D&O-Versicherungen für (persönlich zu verantwortende) Fehler abgesichert.

    In der „heißen“ IPO-Phase kommt dann durch das Wertpapierprospekt eine weitere und äußerst schadenträchtige Haftungsquelle hinzu, die vorwiegend Anlegerschutzinteressen wahren soll. Hierfür ist beispielsweise der durch die Medien bekannte Fall der Sammelklage zu Prospekthaftungsansprüchen von über 16.000 Anlegern gegen die Deutsche Telekom AG zu nennen. Der Vorwurf lautete hier, dass im Verkaufsprospekt keine hinreichenden Angaben zur Übernahme eines Mobilfunkunternehmens gemacht und der Wert des Real Estate Vermögens überhöht ausgewiesen wurde. Der hieraus resultierende Schaden für die Telekom betrug 120 Mio. USD, zzgl. Anwalts- und Verfahrenskosten sowie weiterer interner Kosten.

    Da das Wertpapierprospekt die wichtigste Grundlage zur Beurteilung eines Wertpapiers bildet und sich dessen Inhalt erheblich auf die daraus resultierende Investitionsentscheidung der Anleger auswirkt, unterliegt der Wertpapieremittent diesbezüglich strengen Anforderungen und einem hohen Haftungspotenzial.

    Zentral zu erwähnen sind hier folgende Eckpunkte/Milestones:

    • Seit der Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts im Juni 2012 gelten für alle Herausgeber von börsenrelevanten Wertpapierprospekten verschärfte Haftungsregelungen im Falle falscher oder unvollständiger Angaben. Die Verjährungsfrist wurde an das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) angepasst und beträgt nun maximal 10 Jahre. Zudem können zivilrechtliche oder deliktrechtliche Ansprüche innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis geltend gemacht werden.

    • Seit dem 21. Juli 2019 gilt für Wertpapiere in der Europäischen Union, die öffentlich angeboten werden sollen, die Prospektpflicht des Art. 3 EU-Prospekt-VO.

    Auch das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) hat die Möglichkeit, den Emittenten in Anspruch zu nehmen, erheblich erleichtert.

    Neben der Gesetzgebung hat sich auch die Rechtsprechung deutlich restriktiver bezüglich der Emittentenhaftung positioniert. Hier sind folgende richtungsweisende Entscheidungen hervorzuheben:

    • „Telekom III“-Urteil des BGH, wodurch deutlich „ausscheidende“ Investoren/Alt-Aktionäre in die Haftung genommen werden.

    • Entscheidung zur sogenannten „Hintermännerhaftung“ durch den BGH. Als Folge unterliegen auch Parteien der Prospekthaftung, die ökonomisch von der Emission profitieren.

    Als Ergebnis wird bei unrichtigen oder unvollständigen Prospektangaben auf signifikant höhere Schadenersatzsummen und Verantwortung von Unternehmen, seiner Organe sowie begünstigter Akteure (z.B. verkaufende Altgesellschafter) abgestellt, als dies noch in der Vergangenheit der Fall war. Schließlich ist die juristische Schlagkraft und die damit verbundene Klagebereitschaft von Anlegerschutzorganisationen, wie z.B. der „Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.“ (SdK) oder der „Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V.“ (VzfK) deutlich stärker ausgeprägt als in der Vergangenheit.

  • Die D&O-Versicherung beim IPO

    Auch nicht am Börsenparkett gelistete Unternehmen verfügen in der Regel über eine D&O-Versicherung (ausführliche Details zur D&O-Versicherung finden Sie in einem separaten Artikel). Nicht zuletzt aufgrund der vielen kritischen Managemententscheidungen in der Pre-IPO-Phase, ist eine solche Versicherungslösung auch anzuraten. Mit dem IPO ist jedoch besondere Vorsicht geboten, denn der Gang auf das Parkett erhöht das individuelle Haftungsrisiko erheblich, wovor sich D&O-Versicherer in der Regel mit einer vertraglichen Meldepflicht (bzw. Obliegenheit “Bei öffentlicher Bekanntgabe einer Kapitalmarktemission”) des Versicherungsnehmers und einem entsprechenden Kündigungsrecht schützen. Unterbleibt die notwendige Meldung, so kann der Versicherer wegen einer Obliegenheitsverletzung leistungsfrei sein, wovon im Falle eines Börsenganges und der klaren Definition im Bedingungswerk auszugehen ist.

    Da nur wenige D&O-Versicherer bereit sind, gelistete Unternehmen zu versichern, sollte dieser Aspekt in einem derzeit schweren Marktumfeld frühzeitig und wohlüberlegt angestoßen werden. Darüber hinaus sollten in einer D&O-Versicherung eines gelisteten Unternehmens auch besondere Bausteine enthalten sein, um den Kapitalmarktpflichten entsprechend Rechnung zu tragen.

    Im Fokus stehen hier Bausteine im Bereich behördlicher Untersuchungskosten oder der sog. Side-C-Baustein, der Ansprüche rund um den laufenden Handel der Wertpapiere adressiert. Mit Blick auf die private Haftung der Entscheider sollte das Thema D&O-Versicherung daher auch im Vorfeld des IPOs frühzeitig aufgesetzt werden. Dies ist insbesondere im Rahmen von SPAC-IPOs – später im Sidekick vertieft – anzuraten.

  • Die Absicherung des IPO-Prozesses (POSI-Versicherung)

    Bei der Prospekthaftungsversicherung (im Folgenden POSI-Versicherung für Public Offering of Securities Insurance) handelt es sich um ein Versicherungskonzept für die Absicherung des Prozesses, und zwar rund um die Veröffentlichung und mit Bezug auf den Inhalt des Prospekts.

    Relevant ist diese somit für Emissionen, die der Prospektveröffentlichung (siehe Grafik der BaFin) unterliegen. Hierzu können – wie zu Beginn aufgeführt – der klassische Börsengang (IPO), die Zweitplatzierung (SPO), die Kapitalerhöhung und die Anleiheemission gehören. Ursprünglich vorrangig im englischsprachigen Raum etabliert, hat sich die POSI-Versicherung in den vergangenen Jahren auch in Deutschland durchgesetzt.

    Nachstehend ein Überblick über die wesentlichen Deckungsinhalte einer POSI-Versicherung (entnommen den MRH Trowe POSI-Bedingungswerken, welche wir mit Versicherern abgestimmt haben):

    • Die POSI-Versicherung deckt bei Bedarf auch weitere emissionsbegleitende Tätigkeiten ab, wie beispielsweise Investorenansprachen, Roadshows oder „Pilot-Fishing“. Darüber hinaus bietet sie das typische Leistungsspektrum einer Haftpflichtversicherung: Dazu gehören die Prüfung der Haftungsfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie die Freistellung bei berechtigten Forderungen.

    • Der Versicherungsschutz kann für einen erweiterten Kreis von Unternehmen und Personen vereinbart werden. Dazu zählen das Management der Emittentin, das emittierende Unternehmen selbst, Konsortialbanken, Wirtschaftsprüfer (indirekt über den „Bankenbaustein“ oder direkt über die „WP-Klausel“) sowie Selling- und/oder Controlling-Shareholder im Rahmen eines IPO oder SPO.

    • Unter Berücksichtigung des Marktumfeldes entspricht die Versicherungssumme häufig zwischen 5 und 30 Prozent des Emissionsvolumens, wobei die verfügbare Versicherungssumme je nach Emittenten stark schwanken kann (Marktumfeld 2019 - heute). Auch der angestrebte und nach Bookbuilding erzielte Emissionserlös beeinflusst die Absicherungsquote stark, da die Versicherungssumme im Rahmen des Underwriting Agreements vorab fixiert werden.

    • Ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept für Ihre Wertpapieremission. Wir stellen nicht nur leistungsstarken Schutz sicher, sondern stimmen auch die Konzepte für den Schadenfall aufeinander ab (bspw. durch Subsidiaritätsklauseln)

    • Projektbezogene Einmalprämie

    • An die spezifischen Verjährungsfristen der Prospekthaftung angepasste Laufzeit, üblicherweise 12 Jahre

    • Maximal 300-350 Mio. € an Versicherungssumme möglich (SPACs max. 10% hiervon). Seit der Marktverhärtung beginnend im Jahr 2018 ist die Kapazität bis Mitte 2022 stark rückläufig gewesen. Nun zeigt auch der Londoner Markt (z.B. durch MRH Trowe London Re) wieder Interesse, sodass höhere Summen wieder darstellbar sind.

    • POSI-Risikoträger in Europa entsprechen vorwiegend den führenden D&O-Versicherern – mit denen wir durch unsere D&O-Spezialisierung entsprechende Verhandlungsmacht einbringen können.

    • Die Versicherungssumme steht für die gesamte Laufzeit und somit für alle Schadenfälle einmal zur Verfügung.

    • Es besteht kein Risiko, dass der Versicherer in den Folgejahren die Bedingungen anpasst - wie z.B. in der D&O-Versicherung

Führungskräfte besprechen Dokumente während eines Meetings

Wie kann Sie 360gradmanagerschutz beim IPO unterstützen?

Idealerweise dürfen wir Sie schon seit Jahren betreuen und leiten den Prozess frühzeitig ein. Gerne steigen wir aber auch mit unserem Spezial-Know-how in dieser besonders komplexen Situation auch kurzfristig ein. Hierbei haben wir gute Erfahrung mit einem dreistufigen Vorgehen gemacht:

  • Kennenlernen & Planung: Nach Abschluss des NDAs klären wir im Erstgespräch Zeitschiene und Haftungsprofil und starten die Streams für POSI-, D&O- und M&A-Versicherungen. Ein fester Ansprechpartner koordiniert den Prozess.

  • Marktbefragung: Nach Erhalt der ersten Unterlagen prüfen wir die internationalen Versicherungsmärkte und entwickeln in Abstimmung mit Ihnen und Ihren Anwälten ein individuelles Absicherungskonzept.

  • Roadshow-Phase: Bei frühzeitiger Einbindung steht Ihr Konzept bereits zur Roadshow bereit und wird mit der Emission aktiviert.

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SPACs auf dem deutschen Markt

Eine Sonderform des IPOs ist 2021 (wieder) aus den USA auf den deutschen Aktienmarkt geschwappt. Im Mai 2021 war es Dr. Klaus Hommels, der mit dem Lakestar SPAC I an der Frankfurter Börse den Anfang gemacht hat (mittlerweile erfolgreiche Business Combination mit Hometogo SE). Im Folgenden sind weitere renommierte Investoren wie die Herren Kudlich, Ensthaler und Leibert, die kurze Zeit später ihren 468 SPAC an die Börse brachten, dem Beispiel von Dr. Hommels gefolgt. Auf den IPO des Obotech-SPACs, folgte dann in der 2. Jahreshälfte bislang (Stand 22.10.2021) der SPAC vom Team von Gisbert Rühl (GFJ ESG Acquisition I SE), sodass in 2021 bislang 4 SPACs in Frankfurt den Börsengang gewagt haben.

Diese SPACs (Special Purpose Acquisition Company) nehmen Geld von Investoren im Rahmen eines IPOs auf, um in einem abgestimmten Zeitraum von i.d.R. 24 Monaten plus Verlängerungsoption ein Unternehmen an die Börse zu bringen (gut erklärt auf dem Corporate Finance-Blogs des FINANCE Think Tanks). Neben der Frankfurter Börse steht auch die niederländische und französische Börse im Fokus der Sponsoren, die wir begleiten dürfen. Auf die Besonderheiten soll kurz eingegangen werden.

Versicherungstechnisch gab es wegen der Neuheit der SPACs – die letzten SPACs an der Frankfurter Börse lagen mehr als 10 Jahre zurück – und einiger damit verbundener Unwägbarkeiten zunächst erhebliche Probleme der Versicherbarkeit. Als Folge stand nicht jedem SPAC die Option einer POSI-Versicherung offen. Auch um den D&O-Versicherungsschutz muss in einem sehr engen Versicherungsmarkt mit einer fundierten Risikostory gerungen werden, was entsprechendes Know-how und Marktkenntnis zu SPACs erfordert.

Beratungsgespräch zur Absicherung eines Managers bei 360° Managerschutz
Geschäftsmann, der auf seinem Smartphone arbeitet, umgeben von Unterlagen und Notizen

Optimierte Versicherungsoptionen für SPACs

Mittlerweile hat sich dies für die SPACs, welche wir betreuen dürfen, deutlich vereinfacht. So stehen neben der POSI-Versicherung (wahlweise integriert in die D&O-Versicherung) auch leistungsstarke D&O-Bedingungswerke offen. Auch sind bei guten Risikoprofilen keine Kapazitätsengpässe mehr zu beobachten (bis zu 30 Mio. € Versicherungssumme möglich), sodass Sponsoren für sich und den Aufsichtsrat die gewünschte Versicherungssumme einkaufen können. Wichtige Punkte im Rahmen der Verhandlungen sind kundenfreundliche Regelungen rundum das Thema Nachhaftungsfrist, Verrechnungsmodelle der Prämie bei frühzeitiger Business Combination und für die versicherten Personen freundliche Regelungen für einen Schadenfall. Mit Blick auf das in Relation hohe Prämienvolumen der Versicherer sollten SPACs nicht nur auf die aufgerufene Prämie achten, sondern auch auf die Ausgestaltung der erwähnten Verrechnungsmodelle besonderen Wert legen, da hier (bei gutem Wettbewerb) hohe Einsparpotentiale liegen.

Gerne steht Ihnen 360gradmanagerschutz als erfahrener SPAC-Berater zur Seite, der den Markt von Beginn an begleitet und entwickelt hat. Dies machen wir auf Wunsch auch bereits ab Beginn. So können wir beispielsweise mit Kenntnis des Setups sehr valide die sechsstelligen Ausgaben für das gewünschte Versicherungsprogramm einschätzen, sodass das Working Capital entsprechend geplant werden kann.

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Gerne beantworten wir Ihre Fragen und finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse.

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360gradmanagerschutz GmbH
(Teil von MRH Trowe)
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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Wie sicher sind meine Daten im Angebotsprozess?

    Datenschutz hat höchste Priorität bei uns. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Erstellung des Versicherungsvergleichs genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

  • Wie ist der Ablauf im Schadenfall bei MRH Trowe?

    Im Schadenfall bei MRH Trowe gehen wir systematisch vor, um sicherzustellen, dass Ihr Anspruch schnell und professionell bearbeitet wird. Zu Beginn der Betreuung erhalten Sie von uns einen persönlichen Ansprechpartner, den Sie im Falle eines drohenden Schadens umgehend kontaktieren sollten. Wir empfehlen ausdrücklich, den Schaden nicht direkt beim Versicherer zu melden, da dieser im Zweifel ein berechtigtes Interesse haben könnte, den Anspruch abzulehnen.

    Als Ihr Versicherungsmakler übernehmen wir die Kommunikation und Koordination mit dem Versicherer. Dabei arbeiten wir eng mit unserem renommierten MRH Trowe Anwaltsnetzwerk zusammen, das Sie ebenfalls im Schadenfall unterstützt. So können wir sicherstellen, dass Ihre Ansprüche kompetent vertreten und alle rechtlichen sowie versicherungstechnischen Aspekte berücksichtigt werden.

    Unser Ziel ist es, Sie in dieser schwierigen Situation umfassend zu beraten und Ihnen den bestmöglichen Schutz zu bieten.

  • Was hat es genau mit dem MRH Trowe Anwaltsnetzwerk auf sich?

    Das MRH Trowe Anwaltsnetzwerk basiert auf langjährig gewachsenen und gut gepflegten Beziehungen zwischen unseren Versicherungsexperten und führenden Kanzleien. Wir sehen den juristischen Beistand im Schadenfall als einen wesentlichen „Lackmustest“ für einen Versicherungsmakler. Deshalb haben wir diese Verbindungen institutionell ausgebaut, um unseren Mandanten auch im Falle eines Rechtsstreits den bestmöglichen juristischen Beistand zu bieten.

    In Zusammenarbeit mit Top-Juristen sind wir Ihr starker Partner, um Ihre berechtigten Ansprüche – auch gegen große Versicherer – durchzusetzen. Unsere Netzwerk-Mitglieder decken verschiedene Rechtsgebiete ab, von Patentrecht bis Arbeitsrecht, sodass wir Ihnen gezielt helfen können. Als einer der wenigen Versicherungsmakler in Deutschland sind wir stolz, diesen Mehrwert anbieten zu können.

  • Was ist ein Versicherungsmakler und wie habe ich dies einzuordnen?

    Als Versicherungsmakler stehen wir „rechtlich“ auf der Seite unserer Mandanten und handeln als Interessenvertretung unserer Mandanten. Unsere Existenzgrundlage ist es unseren Mandanten nachhaltige Mehrwerte zu schaffen, dies tun wir persönlich und kompetent. Zusätzliche Informationen zu unserer Unternehmensstruktur können Sie im Impressum nachlesen

  • Welche Besonderheiten bietet 360gradmanagerschutz im Vergleich zu anderen Anbietern

    360gradmanagerschutz kombiniert jahrzehntelange Erfahrung mit modernem digitalem Know-how. Zu den Alleinstellungsmerkmalen gehören:

    • Zugang zu exklusiven Premium-Bedingungswerken, die weit über den Marktdurchschnitt hinausgehen
    • Unterstützung durch das MRH Trowe Anwaltsnetzwerk im Schadensfall
    • Überdurchschnittliche Regulierungsquoten bei Schadensfällen
  • Kann ich den Rechner auch für individuelle Beratung nutzen?

    Ja, der Rechner ist der erste Schritt zur Analyse Ihrer Bedürfnisse. Sollten Sie zusätzliche Unterstützung wünschen, stehen Ihnen die Experten von 360gradmanagerschutz zur Verfügung, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.

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