Liquiditätskrise des Geschäftspartners: Haftung des Geschäftsführer nach aktueller Rechtslage



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Mehrwerte: Geschäftsleiter/-innen haben eine Vielzahl an Pflichten zu erfüllen. Nicht zuletzt die Covid-19 Krise verdeutlichte, dass eine Liquiditätskrise auch exogen verursacht sein kann. In einem aktuellen Schadenfall ist einer unserer Mandanten, Persönliche D&O-Versicherung mit unserem Hause, von Zahlungsproblemen der Kunden seines Arbeitgebers eingeholt worden. Als Folge wurden auch Haftungsfragen vor dem Hintergrund der Leistungsfähigkeit des Kreditversicherungsmarktes gestellt, ob die Zahlungsausfälle nicht hätten abgesichert werden können. Diesen Fall möchten wir als Anlass nehmen, um zum einen auf die aktuelle Rechtsprechung in diesem Bereich und zum anderen auf die Leistungsfähigkeit des Kreditversicherungsmarktes hinzuweisen. Hierfür konnten wir Daniel Vos (Gründungspartner Theurer & Vos Rechtsanwälte GbR) und Dirk Dahlheimer (Geschäftsführer des Spezialmaklers MRH Trowe Credit & Finance) für einen Beitrag gewinnen.

1. Haftungsrisiken des Geschäftsführers in der Krise des Vertragspartners der Gesellschaft

Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber den Gläubigern „seiner“ Gesellschaft ist prominenter Gegenstand unzähliger Gerichtsentscheidungen. Weniger im Fokus steht die Frage, welche Haftungsgefahren den Geschäftsführer treffen, wenn sich eine Unternehmenskrise bei den Schuldnern der Gesellschaft abzeichnet und gegenüber Geschäftspartnern bestehende Forderungen auszufallen drohen. Die Corona-Krise und in deren Folge eingetretene Unternehmenskrisen werfen diese Frage neu auf. Diesbezügliche Rechtsprechung ist dünn und kann allenfalls den Einzelfall betreffen. Artverwandt ist demgegenüber die Situation des Geschäftsführers einer (insb. Tochter-) Gesellschaft, die in ein Cashpool-System eingebunden und daher von der Liquidität der Cashpool-Führerin abhängig ist.

Der Bundesgerichtshof hat hierzu im sog. „November-Urteil“ im Jahr 2007 die Verpflichtung eines AG-Vorstands anerkannt, laufend etwaige Änderungen des Kreditrisikos zu prüfen und auf eine sich nach der Darlehensausreichung andeutende Bonitätsverschlechterung mit einer Kreditkündigung oder der Anforderung von Sicherheiten zu reagieren.[1] Leitungsorgane sind demnach verpflichtet, das Risikoprofil eines Vertragspartners anhand objektiver und für den konkreten Fall aussagekräftiger Informationen zu prüfen. Ein Ausfallrisiko besteht jedenfalls dann, wenn Leistungen des Vertragspartners vorfinanziert werden sollen und im Insolvenzfall weder eine Erstattung noch eine Gegenleistung erlangt werden könnte.

Mit welchem Tiefgang die Geschäftsleitung das Risikoprofil prüfen und welche Sicherheiten sie fordern muss, hängt auch vom Ausmaß des Risikos sowie von dem jeweiligen Vertragspartner ab. Dabei werden auch qualitative Faktoren wie die bisherige Entwicklung der Geschäftsbeziehung zu berücksichtigen sein.[2]

Für den Geschäftsleiter bedeutet dies:

  • Ausfallrisiken sind anlassbezogen pro Geschäftspartner zu überwachen und zu bewerten.
  • Mit steigendem Risiko verdichtet sich die Notwendigkeit zur Risikoabsicherung.
  • Diese Entscheidungs- und Handlungsschritte sind penibel zu dokumentieren.
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[1] BGH, Urt. v. 1.12.2018 – II ZR 102/07, ZIP 2009, 70
[2] Theiselmann, EWiR 2015, 273, 274.

„Die Corona-Pandemie zwingt Geschäftsleiter dazu, sich aktiv mit der Bonität seiner Schuldner zu befassen und notwendige Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen.“Daniel Vos (Gründungspartner Theurer & Vos Rechtsanwälte GbR)

Um die Risiken - im Wege eines effektiven Risikomanagements - für das Unternehmen und damit auch im Zweifel für die persönliche Haftung des einzelnen Organs zu minimieren bzw. zu beseitigen, kann es geboten sein, angemessenen Risikotransfer via Versicherungslösungen in Betracht zu ziehen. Mit einer Warenkreditversicherung haben Organe die Möglichkeit das Risiko zu transferieren und zudem permanent zu bewerten. Hierbei erfüllt die Versicherung sowohl die Absicherungs-, als auch die Erstattungsfunktion von nicht bezahlten Forderungen. Zudem wird die permanente Bewertung/Beobachtung des entsprechenden Ausfallrisikos sichergestellt. Die Warenkreditversicherung erstattet im Ergebnis rechtlich begründete Forderungen nach einem Zeitablauf - auch ohne Insolvenz - und überwacht im Gleichlauf die Bonität der abgesicherten Kunden.

Es gilt dabei zu beachten, dass die Warenkreditversicherungen zu jeder Zeit den Bedürfnissen des Unternehmens, gemäß den aktuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten angepasst und adjustiert werden muss. Hierzu ist zu empfehlen, sich einen auf diesem Gebiet spezialisierten Versicherungsmakler als Berater an die eigene Seite zu holen und diesen mit dem Management der Warenkreditversicherungen zu beauftragen. Im Rahmen unseres 360gradmanagerschutz-Ansatzes arbeiten wir hier eng mit unseren Spezialisten von Credit & Finance zusammen, um auch die D&O-Versicherung zu schützen.

Danie Vos

Über Daniel Vos

Daniel Vos ist seit über zehn Jahren im Insolvenzrecht tätig. Neben der Beratung und Vertretung im Kreditsicherungs- und Insolvenzanfechtungsrecht befasst er sich regelmäßig mit den besonderen Pflichten von Geschäftsleitern in Krisensituationen. Dies umfasst die laufende Beratung als auch die prozessuale Vertretung in Fällen der Geschäftsleiterhaftung. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht hat er hierzu nicht nur Haftungsfragen im Blick, sondern auch spezifische Probleme im Deckungsschutz von D&O-Versicherungen.“

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Über Theurer & Vos Rechtsanwälte GbR

THEURER & VOS berät Banken, Geschäftsleiter und Lieferanten im Vorfeld der Insolvenz in Fragen der insolvenzoptimierten und insolvenzfesten Gestaltung von Verträgen sowie Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Zeichnet sich die wirtschaftliche Krise eines Vertragspartners ab, verbleiben nur noch eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten, das Vertragsverhältnis insolvenzfest und haftungsfrei an das erhöhte Ausfallrisiko anzupassen. Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen der Modizifierung, Beendigung, Abwicklung und Fortführung ihrer Vertragsverhältnisse im Vorfeld sowie nach Einleitung des Insolvenzverfahrens. Ziel ist es, für unsere Mandanten wirtschaftlich und praktisch optimale Lösungswege zu finden. Gesellschafter und im Besonderen Geschäftsführer sehen sich in der Insolvenz einer Vielzahl von Haftungs- und sonstigen Erstattungsansprüche ausgesetzt. Wir beraten Gesellschafter und Geschäftsführer im Vorfeld der Insolvenz zur Vermeidung späterer Inanspruchnahmen durch Insolvenzverwalter und Gläubiger. Ebenso vertreten wir Gesellschafter und Geschäftsführer insolventer Unternehmen im Falle der Inanspruchnahme durch Insolvenzverwalter und/oder Gläubiger.

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Dirk Dahlheimer

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Dirk Dahlheimer ist Geschäftsführer bei MRH Trowe Credit & Finance und berät Unternehmen seit mehr als 25 Jahren rund um das Thema Forderungsabsicherung, Forderungsfinanzierung, Kreditversicherung, Insolvenzanfechtungsversicherung und Bürgschaften.

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Über MRH Trowe Credit & Finance GmbH

Unser Expertenteam analysiert in einem ganzheitlichen Ansatz alle liquiditätswirksamen Positionen auf der Aktiv- und Passivseite eines Unternehmens. Es werden Verbesserungspotenziale in der Absicherungs- und Finanzierungsstruktur aufgezeigt, um die Realisierung der Unternehmensziele nachhaltig zu unterstützen.

In der Kreditversicherung reduzieren wir die Prämie bestehender Programme bei gleichzeitig signifikanten Verbesserungen im Wording. Hierfür ist kein Anbieterwechsel notwendig.

Im Factoring stellen wir zusätzliche Finanzierungslinien zur Verfügung, verkürzen die Bilanz und verbessern die Bilanzkennzahlen und damit das Banken-/Lieferantenrating.

Bei Avalen reduzieren wir die Gebühr und die Sicherheitenquote und schaffen für das Unternehmen neuen Finanzierungspielraum in der klassischen Bankenfinanzierung. Wir zeigen wie Avale zur Freisetzung von Liquidität proaktiv eingesetzt werden können

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Über Boris Prochazka

Rechtsanwalt und seit 2012 bei MRH Trowe als Syndikus, „Head of Financial Lines“ und Geschäftsführer der 360gradmanagerschutz GmbH tätig. Er ist u.a. verantwortlich für Key Accounts, Verhandlungen mit Versicherern und der konsequenten Weiterentwicklung unseres Schutzversprechens. Profitierend von seinem juristischen Hintergrund ist Hr. Prochazka ein führender Financial Lines Versicherungsexperte im deutschen Markt und Ideengeber bei MRH Trowe (z.B. D&O Anwaltsnetzwerk, D&O Qualityscore)


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360gradmanagerschutz GmbH ist die Spezialboutique für komplexe Managerhaftungsthemen (D&O-Versicherung/Rechtsschutzprogramme) sowie Transaktionsdeckungen (z.B. POSI-Deckungen bei kapitalmarktrechtlicher Prospekthaftung). Das Team von 360gradmanagerschutz wird geleitet von Boris Prochazka (Rechtsanwalt) und ist Teil von MRH Trowe. Mit über 1.300 Versicherungsexperten ist MRH Trowe einer der 10 führenden Versicherungsmakler mit dem Schwerpunkt auf Firmenkunden im DACH Raum. Die über 70.000 Mandanten betreuen wir als 360gradmanagerschutz bzw. MRH Trowe Hand-in-Hand seit 1950 sowohl im Inland als auch Ausland nach unserer Maxime persönlich – unabhängig – kompetent. Wir verstehen uns als der innovative Industrieversicherungsmakler und wollen unseren Mandanten mit dieser Website die Möglichkeit geben sich zur Organhaftung sowie - auf Wunsch - weiterer Haftungsthemen wie der Prospekthaftung umfassend zu informieren. Den wirkungsvoller Schutz beginnt mit der Kenntnis. Das Streben nach (innovativen) Mehrwerten zeichnet uns aus und – so unser klares Bestreben – stellt für unsere Mandanten echte Mehrwerte dar. Unser 360°-Betreuungsansatz ausgehend von der Betreuung in Risiko Management-/Versicherungsthemen bis hin zur Kredit- & Finanzierungsberatung über führende Benefits & Pensionsprogramme zur Mitarbeiterbindung hilft unseren Mandanten, sich auf das Wesentliche zu fokussieren. Sie wollen mehr zu uns erfahren? Klicken Sie hier, besuchen einer unserer 18 Standorte oder testen Sie uns mit einem Gegenangebot zu Ihrer bestehenden D&O-Versicherung.