Strafrechtliche Verfolgung von Managern:
Brauche ich eine Spe­zial-Straf­rechts­schutz-Versicherung?



Lesezeit: 3-4 Minuten
Mehrwerte: Im Kontext mit Managerhaftungsfällen treten vermehrt strafrechtliche Verfolgungen (parallel zu einer zivilrechtlichen Verhandlung oder als alleiniges Verfahren) in den Vordergrund. Während das private Kostenrisiko bei Streitfällen mit parallelen D&O-Schadenfällen über unser MRH Trowe Pro Client (D&O-Versicherung) absichern können, bedarf es im Kontext ausschließlicher strafrechtlicher Ermittlung eine Absicherung über die sogenannte Managerstrafrechtsschutzversicherung bzw. Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung. Denn, obwohl die meisten Ermittlungsverfahren eingestellt werden, müssen die Betroffenen ihre Verteidigungskosten selbst tragen – dies kann in kostspieligen Wirtschaftsstrafsachen schnell sechsstellige Höhen erreichen (Quelle: MRH Trowe & GvW Graf von Westphalen Schadenerfahrung). Umso mehr freut es uns, Ihnen eine kompetente Abhandlung des Themas von den Experten Stefan Glock und Johan van der Veer (beide renommierte Anwälte der Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen) präsentieren zu können.

Vorwort

Im August 2014 stellt das Landgericht München I das gegen den Formel-1-Boss Bernie Ecclestone geführte Strafverfahren wegen des Verdachts der Bestechung und der der Anstiftung zur Untreue in einem besonders schweren Fall ein. Bernie Ecclestone wurde vorgeworfen, er habe dem Ex-Risikovorstand einer Bank bestochen und sich einen Großteil der Bestechungsgelder mittels Beraterprovision von der Bank zurückgeholt. Ecclestone erhielt bei der Einstellung die Auflage insgesamt 100 Mio. US-Dollar an die Staatskasse und die Deutsche Kinderhospizstiftung zu zahlen. (Mehr hierzu in der Süddeutschen Zeitung)

Ca. 60 Prozent der jährlich 4,5 Mio. eingeleiteten Ermittlungsverfahren enden mit solchen Verfahrenseinstellungen (entweder gegen Zahlung einer Geldauflage, mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen geringer Schuld); lediglich ca. 20 Prozent münden in eine Anklage oder in einen Strafbefehl. Die verbleibenden Verfahren werden verwiesen oder anderweitig erledigt.

Auch wenn viele Ermittlungsverfahren eingestellt werden, müssen die Betroffenen die Kosten ihrer Verteidigung selbst tragen. Denn ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Staat besteht nur in sehr begrenzten Umfang. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Erstattung der Stundenhonorare der Verteidiger, die in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen regelmäßig anfallen. Denn es werden auch dem zu Unrecht Beschuldigten lediglich die sog. notwendigen Auslagen, also die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erstattet (vgl. §§ 467 Abs. 1, 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, 91 Abs. 2 ZPO). Dies gilt sogar dann, wenn der Betroffene von einem Gericht freigesprochen wird.

Rechtsanwälte, die auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisiert sind, arbeiten in der Regel jedoch ausschließlich auf Stundenbasis. So kann die Verteidigung in aufwendigen Wirtschaftsstrafsachen aufgrund der Komplexität der Sach- und Rechtslage schnell fünfstellige Kosten verursachen.

Mehrheit der Strafverfahren wird eingestellt

Quelle: Statistisches Bundesamt, Jahrbuch 2018, S. 317; Verteilung in Wirtschaftsstraftaten kann leicht abweichen; diesbezüglich jedoch keine Erhebung verfügbar/recherchierbar

Auch wenn viele Ermittlungsverfahren eingestellt werden, müssen die Betroffenen die Kosten ihrer Verteidigung selbst tragen. Denn ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Staat besteht nur in sehr begrenzten Umfang. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Erstattung der Stundenhonorare der Verteidiger, die in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen regelmäßig anfallen. Denn es werden auch dem zu Unrecht Beschuldigten lediglich die sog. notwendigen Auslagen, also die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erstattet (vgl. §§ 467 Abs. 1, 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, 91 Abs. 2 ZPO). Dies gilt sogar dann, wenn der Betroffene von einem Gericht freigesprochen wird.

Rechtsanwälte, die auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisiert sind, arbeiten in der Regel jedoch ausschließlich auf Stundenbasis. So kann die Verteidigung in aufwendigen Wirtschaftsstrafsachen aufgrund der Komplexität der Sach- und Rechtslage schnell fünfstellige Kosten verursachen.

Mehrheit der Strafverfahren wird eingestellt

Quelle: Statistisches Bundesamt, Jahrbuch 2018, S. 317; Verteilung in Wirtschaftsstraftaten kann leicht abweichen; diesbezüglich jedoch keine Erhebung verfügbar/recherchierbar

Der Stundensatz spezialisierter Anwälte liegt hier bei zwischen 300,00 und 600,00 EUR (kann im Einzelfall aber auch deutlich darüber liegen). Zum Vergleich: Der Stundensatz für die Verteidigung bei Geschäftsführerhaftungsfällen liegt im Regelfall zwischen 250,00 und 400,00 EUR. Hinzukommt, dass bereits im Ermittlungsverfahren erhebliche Verteidigerkosten anfallen. Denn die Aufklärungsarbeiten bei komplexen Verfahren, aber auch die damit einhergehenden Einflussmöglichkeiten der Verteidiger auf den Ausgang des Verfahrens, gehen mit einen enormen Zeitaufwand einher. Zugleich werden die Kosten nicht im Ansatz von dem Erstattungsanspruch, berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, erfasst. Beispielsweise sieht das RVG als Verteidigerkosten für das Ermittlungsverfahren eine Gebühr von 40,00 bis 360,00 EUR und eine Verfahrensgebühr von 40,00 bis 290,00 EUR vor. Der maximale Erstattungsanspruch liegt also bei 650,00 EUR.

1.1 Branchenübliche Rechtsschutzversicherungen sind meist nicht ausreichend

Eine branchenübliche Rechtsschutzversicherung hilft den Beschuldigten im Regelfall nicht. Zunächst sehen Rechtsschutzversicherungen häufig keinen allgemeinen Strafrechtsschutz vor. Denn üblicher Weise wird neben der Vereinbarung von Privat- und Arbeitsrechtsschutz, lediglich das Verkehrsrechtsschutzmodul mitversichert. Diesbezüglich greift der Deckungsschutz jedoch nur dann, wenn die Straftat im Zusammenhang mit der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr steht. Wenn Deckungsschutz für Strafverfahren gewährt wird, übernehmen Rechtsschutzversicherungen im Regelfall nur die gesetzliche Vergütung des Anwaltes, die wie bereits aufgezeigt, nicht die tatsächlich entstandenen Kosten deckt.

Ist im Ausnahmefall der Strafrechtsschutz vereinbart, existieren weitere umfangreiche Ausschlüsse. Diese finden auch dann Anwendung, wenn eine mitversicherte Verkehrsstraftat vorliegt. So ist bei der Rechtsschutzversicherung regelmäßig Deckungsschutz für Vorsatzstraftaten ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich um Straftaten, die nach dem Gesetz nur vorsätzlich begangen werden können. Von dem Ausschluss werden insbesondere Delikte wie Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung erfasst, die häufig Gegenstand von Wirtschaftsstrafverfahren sind. Es gibt aber auch weitere Delikte, wie Beleidigung, Nötigung oder Sachbeschädigung, die ebenfalls nur vorsätzlich begangen werden können. Hinzukommt, dass in den Versicherungsbedingungen häufig nicht danach differenziert wird, ob es am Ende tatsächlich zu einer Verurteilung der Betroffenen wegen der Vorsatztat kommt. Entscheidend ist häufig vielmehr, dass die Staatsanwaltschaft den Vorwurf einer Vorsatzstraftat erhebt. Gleiches gilt im Übrigen, wenn sich der Vorwurf der Staatsanwaltschaft auf ein Strafgesetz bezieht, gegen das sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig verstoßen werden kann, soweit dem Betroffenen eine vorsätzliche Begehung vorgeworfen wird. Versicherungsschutz besteht in diesen Fällen meist nur dann, wenn der Vorwurf im weiteren Verlauf der Ermittlung auf fahrlässiges Verhalten reduziert wird.

1.2 Ausweg D&O Versicherung

Einen Ausweg kann die D&O Versicherung bieten. Die D&O Versicherung ist eine Art Berufshaftpflichtversicherung für Organe (wie Geschäftsführer und Vorstände), Prokuristen, Compliance-Officer und leitende Angestellte eines Unternehmens. Sie gewährt Deckungsschutz für den Fall, dass die versicherten Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit dem Unternehmen, bei dem sie angestellt sind, oder Dritten Vermögensschäden zufügen. Wie bei Haftpflichtversicherungen üblich, umfasst der Deckungsschutz die Prüfung der behaupteten Schadensersatzansprüche, die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr unbegründeter Ansprüche sowie die Freistellung von begründeten Schadensersatzansprüchen.

Schadenhöhen Manager-Strafrechtsschutz // Versicherungssumme Managerstrafrechtsschutz

Quelle: MRH Trowe & GvW Graf von Westphalen

Auch wenn die D&O Versicherung im Grundsatz nur auf die Abwehr von Vermögensschäden ausgerichtet ist, die von Dritten oder dem Unternehmen geltend macht werden, sehen die Versicherungsbedingungen häufig auch Deckungsschutz vor, wenn ein Strafverfahren gegen eine versicherte Person eingeleitet wird. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die behauptete Pflichtverletzung - sprich die behauptete Straftat - einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann.

Grund für diese Erweiterung des Deckungsschutzes ist, dass zivilrechtliche Ansprüche häufig erst nach dem Abschluss des Ermittlungs- und Strafverfahrens geltend gemacht werden. Die Anspruchssteller nutzen hierbei die Erkenntnisse, die im Strafverfahren von den Ermittlungsbehörden gesammelt wurden für das anschließende Zivilverfahren. 

Die D&O Versicherung bietet deshalb im Regelfall Deckungsschutz bei Tatvorwürfen des Betrugs, der Untreue, der Bilanzfälschung oder Insolvenzverschleppung; dann nämlich, wenn im Falle einer Verurteilung des Versicherungsnehmers mit zivilrechtlichen Haftungsansprüchen und einer Inanspruchnahme der D&O Versicherung zu rechnen ist.

Ob auch Deckungsschutz für eine Steuerhinterziehung besteht, ist von den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen abhängig. Beispielsweise stellt allein der Umstand, dass ein Unternehmen Steuern zahlen muss, keinen Schaden dar. Auch die D&O Versicherung bietet daher keinen umfassenden Deckungsschutz bei Wirtschaftsstrafverfahren.

„Auch wenn viele Ermittlungsverfahren eingestellt werden, müssen die Betroffenen die Kosten ihrer Verteidigung selbst tragen.“Johan van der Veer (Partner und Versicherungsrechtsexperte bei GvW Graf von Westphalen)

2. Ausweg Spezial-Straf-Rechtsschutz sinnvoll

Hinzukommt, dass die D&O Versicherung sich in erster Linie an Unternehmen richtet, die ihre Organe und Mitarbeiter sowie mittelbar sich selbst schützen wollen. Sie ist daher für Privatpersonen ungeeignet. Um die aufgezeigte Deckungslücke zu schließen, werden unter der Bezeichnung „Spezial-Straf-Rechtsschutz“ ergänzende Bausteine angeboten.

Der wesentliche Unterschied zur klassischen Rechtsschutzversicherung besteht darin, dass auch beim Vorwurf einer Vorsatzstraftat Deckungsschutz gewährt wird und darüber hinaus die aus der Honorarvereinbarung resultierenden Anwaltskosten übernommen werden. Allerdings ist der Versicherte zur Rückzahlung verpflichtet, sollte er wegen einer vorsätzlichen Begehung rechtskräftig verurteilt wird. Kommt es hingegen gegen Zahlung einer Geldauflage – wie in den oben geschilderten Fällen – zu einer Verfahrenseinstellung, was in der Praxis häufig der Fall ist, werden die Verteidigerkosten von der Spezial-Straf-Rechtsschutz gedeckt. Die Verteidigerkosten werden teilweise sogar dann übernommen, wenn das Verfahren im Wege eines Strafbefehls beendet wird, selbst wenn hierin eine vorsätzliche Begehung zugrunde gelegt wird.

Die Versicherer handeln insoweit jedoch nicht altruistisch. Denn die frühzeitige Erledigung eines Strafverfahrens liegt auch in ihrem Interesse, da hierdurch eine kostspielige und unsichere Hauptverhandlung vermieden wird. Die Zahlung einer Geldauflage kommt in der Praxis vor allem bei unsicherer Beweislage und/oder geringem Schuldvorwurf zum Tragen. 

Mit Hilfe des Strafbefehls, wird ohne umfangreiche Hauptverhandlung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr festgesetzt. Auf der Grundlage des Strafbefehls können daher auch schwerere Straftaten behandelt werden. Sowohl die Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage, als auch die Beendigung des Verfahrens durch einen Strafbefehl, hängen von der Zustimmung des Betroffenen und des Gerichts ab und kommen daher nur konsensual zustande. Dem Verteidiger kommt hier als Vermittler zwischen Staatsanwaltschaft, Beschuldigtem und Gericht eine entscheidende Rolle zu. Daher sind Versicherer daran interessiert, dass der Rechtsanwalt bereits im Ermittlungsverfahren beauftragt wird. Der Beschuldigte wiederum hat bei einer Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung den Vorteil, dass er sich auf die frühzeitige Verfahrensbeendigung einlassen kann, ohne befürchten zu müssen, dass er von Seiten der Versicherung mit Rückforderungen konfrontiert wird. Dies wiederum eröffnet dem Verteidiger die erforderlichen Spielräume.

„Eine branchenübliche Rechtsschutzversicherung hilft den Beschuldigten im Regelfall nicht.“Stefan Glock (Senior Associate GvW Graf von Westphalen)

3. Was ist zu beachten (bei der Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung)

Die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung sollte vorsehen, dass Deckungsschutz auch für vorsätzliche begangene Straftaten gewährt wird. Im besten Fall ist nicht nur die Vorsatzstraftat, sondern auch der Vorwurf eines Verbrechens vom Deckungsschutz erfasst. Wichtig ist zudem, dass der Versicherer bei der Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Auflage und soweit möglich auch bei dem Erlass eines Strafbefehls auf die Erstattung der von ihm übernommenen Anwaltshonorare verzichtet.

Ferner ist entscheidend, dass nur solche Versicherungspolicen vereinbart werden, die nicht nur eine Erstattung der Anwaltshonorare auf Grundlage gesetzlicher Gebühren, sondern von Stundenhonoraren vorsehen. Andernfalls ist eine umfassende Verteidigung im Ermittlungsverfahren, gerade bei komplexen Wirtschaftsstrafsachen, nicht möglich.

Zu bedenken ist zudem die Möglichkeit einen höheren Selbstbehalt zu vereinbaren, da die Wahrscheinlichkeit, Betroffener eines Ermittlungsverfahrens zu sein, verhältnismäßig gering ist. Entscheidend ist jedoch, welche Reduzierung der Versicherungsprämie hiermit einhergeht.

Empfehlenswert ist die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung insbesondere für haftungsgeneigte Tätigkeiten, also für Freiberufler wie Ärzte, Architekten aber auch für Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände (Organe/Manager) und auch für leitende Angestellte. Wegen der aufgezeigten Deckungslücken bei der D&O Versicherung, kann die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung zudem eine sinnvolle Ergänzung der D&O Versicherung sein.


Johann van der Veer Versicherungsrechtng & D&O

Über Johan van der Veer

Johan van der Veer, LL.M. ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Assoziierter Partner bei GvW Graf von Westphalen in Hamburg. Er berät Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler in allen Fragen des Versicherungsvermittlerrechts sowie des Versicherungsaufsichtsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt ist die außergerichtliche und gerichtliche Abwicklung von Versicherungsfällen sowie die Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Berufshaftung von Versicherungsvermittlern.

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Stefan Glock Strafrecht

Über Stefan Glock

Rechtsanwalt Stefan Glock ist Senior Associate bei GvW Graf von Westphalen. Er berät und vertritt Einzelpersonen und Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, sowohl präventiv als auch in allen Phasen eines Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

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GvW Graf von Westphalen ist eine Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mit ca. 160 Berufsträgern.

Mit unseren Standorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hamburg, München und Stuttgart zählen wir zu den größten unabhängigen Sozietäten in Deutschland. Wir begleiten unsere Mandanten darüber hinaus weltweit - mit unseren Büros in Istanbul, Shanghai und Brüssel sowie als Mitglied in mehreren anerkannten weltumspannenden Netzwerken.

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Über MRH Trowe

Wir sind mit über 1.300 Versicherungsexperten einer der 10 führenden Versicherungsmakler mit dem Schwerpunkt Firmen in Deutschland. Unsere über 12.000 Mandanten betreuen wir seit 1950 sowohl im Inland als auch Ausland nach unserer Maxime persönlich – unabhängig – kompetent. Wir verstehen uns als der innovative Industrieversicherungsmakler und wollen unseren Mandanten mit dieser Website die Möglichkeit geben sich zur Organhaftung sowie - auf Wunsch - weiterer Haftungsthemen wie der des Gläubigerausschusses umfassend zu informieren. Den wirkungsvoller Schutz beginnt mit der Kenntnis. Das Streben nach (innovativen) Mehrwerten zeichnet uns aus und – so unser klares Bestreben – stellt für unsere Mandanten echte Mehrwerte dar. Unser 360°-Betreuungsansatz ausgehend von der Betreuung in Risiko Management-/Versicherungsthemen bis hin zur Kredit- & Finanzierungsberatung über führende Benefits & Pensionsprogramme zur Mitarbeiterbindung hilft unseren Mandanten, sich auf das Wesentliche zu fokussieren. Sie wollen mehr zu uns erfahren? Klicken Sie hier, besuchen einer unserer 18 Standorte oder testen Sie uns mit einem Gegenangebot zu Ihrer bestehenden D&O-Versicherung.