1. Einleitung: D&O-Selbstbehalt
Als führendes D&O-Versicherungsportal erreichen uns regelmäßig Anfragen von AG-Vorständen hinsichtlich der Selbstbehaltsthematik sowie sogenannter "D&O Versicherung Selbstbehalt"-Lösungen. Gerne schildern wir Ihnen im Folgenden die Problemstellung sowie Lösungsansätze. Benötigen Sie darüber hinaus Unterstützung bei einem Vergleich verschiedener "D&O Selbstbehaltsversicherungen" oder eines Vergleiches für eine "Persönliche D&O Versicherung" - kommen Sie auf uns zu.
Hinweis: Sollten Sie zudem Verantwortliche(r) bei einem Großkonzern (inklusive Dax 40) sein, so werden wir mit unserer exklusiven SB-Lösung auch helfen können, dieses Thema strukturell von den Kapazitäten des D&O-Programms zu trennen und hier compliant das Broking des D&O-Programmes zu erleichtern.
Am 5. August 2009 ist das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ (VorstAG) in Kraft getreten. Zu § 93 Abs. 2 AktG wird folgender Passus hinzugefügt:
„Schließt die Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1,5 fachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorzusehen.“
Diese Novelle ist im Kontext der politökonomischen Entwicklungen im Rahmen der globalen Finanzkrise zu sehen. Politisches Motiv ist es, Anreize für verantwortungsvolle Managementpraxis durch die Vermeidung von Fehlanreizen zu setzen. Ferner soll eine auf Nachhaltigkeit, statt auf kurzfristige Gewinnmaximierung ausgelegte Unternehmenssteuerung unterstützt werden.
Hieraus folgt für Vorstandsmitglieder und sonstige Betroffene, dass sie sich bei jedem Schadenfall mit einem vertraglich festzulegenden Prozentsatz zu beteiligen haben! Dieser Prozentsatz muss mindestens 10% des D&O-Schadens und maximal das 1,5-fache der festen jährlichen Vergütung betragen. Die Empfehlung des Deutsche Corporate Governance-Kodex (DCGK) ist das 1,5-fache der Jahresbruttofestvergütung im Jahr der Pflichtverletzung. Wichtig, dies sind die "Mindestwerte", sofern dies nicht vertraglich fixiert ist, kann im Schadenfall auch eine höhere Selbstbeteiligung auf den Betroffenen zukommen bzw. über diese gestritten werden. Diesbezüglich verweisen wir auf unseren Artikel zur D&O-Verschaffungsklausel & Haftungsfreistellung, in dem stärker das Thema "Haftungsreduzierung über den Anstellungsvertrag" erörtert wird.
1.1. Wer ist betroffen?
Festzuhalten ist somit, dass eine vorhandene Unternehmens-D&O Versicherung keine hundertprozentige Absicherung von Betroffenen bieten darf. Im Falle einer rechtskräftigen Haftungsfeststellung können so - abhängig von der Vergütung und dem konkreten Passus in der Unternehmens-D&O - erhebliche Deckungslücken bestehen.
Die Neuregelung gilt ausnahmslos für alle Aktiengesellschaften, unabhängig von ihrer Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung. Nach herrschender Meinung ist das VorstAG auch auf
- Europäische Aktiengesellschaften (S.E.),
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVAG) und
- Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) sowie
- Gebietskörperschaften
anwendbar. Der Deutsche Corporate Governance-Kodex (DCGK) hatte diese Leitlinie auch für Aufsichtsräte empfohlen. Jedoch zuletzt wieder aufgehoben, sodass das Thema "Selbstbehalt" kein Thema mehr für Aufsichtsräte ist. Ausnahmen gibt es nur noch bei wenigen Großkonzernen.
Des Weiteren kann das Thema "Selbstbehalt in der D&O" für Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, mit einer Gebietskörperschaft als mehrheitlichen Gesellschafter (Anmerkung: bitte beachten Sie die aktuellen Anforderung des Public Corporate Governance-Musterkodex (D-PCGM)) relevant werden.
1.2. Was sind Lösungen?
Der Versicherungsmarkt bietet mittlerweile ein breites Spektrum ergänzender "D&O Selbstbehaltsversicherung"-Lösungen an, die das gesetzliche Haftungsrisiko von Betroffenen abdecken. Häufig sind diese jedoch an die Unternehmens-D&O gekoppelt. Dies bedeutet, der D&O-Versicherer bietet Ihnen beides aus einer Hand an oder die Lösung steht Ihnen nicht offen. Darüber hinaus gibt es einige wenige D&O-Versicherer, die auf diese Kopplung verzichten. Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an.
Zudem enthalten leistungsstarke Personal D&O-Versicherungskonzepte einen Selbstbehaltsbaustein, was in unserer Beratungspraxis aufgrund weiterer Vorteile häufig die präferierte Absicherungsform ist. Sollten Sie als Betroffener des Selbstbehalts den Weg der persönlichen D&O-Versicherung gehen, um u.a. Ihren Selbstbehalt durch eine Versicherung gedeckt zu wissen, so empfehlen wir die Platzierung bei einem von der Konzernpolice abweichenden D&O-Versicherer.

Lesen Sie unseren Artikel mit der Wirtschaftskanzlei Luther zur Enthaftung und der D&O-Verschaffungsklausel. Empfehlenswert kann es sein das "mindestens", also Ihre konkrete persönliche Haftung, über Ihren Anstellungsvertrag zu fixieren.
Die Vorteile in Abgrenzung zur alleinigen D&O Selbstbehaltsversicherung (nicht abschließend):
- Im Schadenfall haben Sie eine "Schicksalsgemeinschaft" mit Ihrem persönlichen D&O-Versicherer
- Die Anzahl sinnvoller Manager-Rechtsschutzversicherungen reduziert sich hieraus häufig auf eine Strafrechtschutz- sowie Anstellungs-Vertragsrechtschutz mit entsprechender Kostenersparnis
- Sie bestimmen die Qualität des Bedingungswerkes (Nachhaftungsfristen, Anwaltswahl, weitere Kriterien der D&O-Versicherungsauswahl) und die Kündigung oder Weiterführung des Vertrages
- Außer dem gesetzlichen Selbstbehalt kann es auch zu Vergleichen kommen, in der eine privater (nicht gesetzlicher) Selbstbehalt zur Erledigung des Sachverhalts gefordert wird. Hier wäre dann nur die Personal-D&O angesprochen (nicht SB-Versicherung)
- Ein Versicherer kann im Schadenfall dem Schutz widersprechen, wenn bei Vertragsabschluss oder während der Laufzeit falsche Angaben zu risikorelevanten Themen gemacht wurden. Ihr Schutz hängt also ggf. an Angaben von Dritten.
Fazit: Im aktuellen Marktumfeld ist eine persönliche D&O-Versicherung aus Preis-/Leistungsgesichtspunkten einer reinen D&O Selbstbehaltsversicherung häufig die erste Wahl.
1.3. Welche Kosten verursachen D&O-Selbstbehalt-Versicherungen?
Dies orientiert sich letztlich stark an der vereinbarten Versicherungssumme sowie der Qualität des Versicherungsschutzes (in der Regel: analog der Unternehmens-D&O sprich "following form"). Die Versicherungssumme wiederum sollte sich am konkreten Risiko orientieren, also in der Regel das 1.5-fache der Bruttovergütung. Da sich dies naturgemäß von der Startup-AG zum DAX-30-Unternehmen unterscheidet, schwanken natürlich auch die Kosten für die D&O-Selbstbehaltspolicen erheblich. Im Markt sehen wir Prämien
- beginnend bei 300 EUR Jahresprämie bis zu 30.000 EUR Jahresprämie, wobei Jahresprämien oberhalb von 5.000 EUR fast ausschließlich bei unseren Mandanten in DAX-Vorständen anfallen
Eine Absicherung via persönlicher D&O-Versicherung ist in der Regel 20%-30% teurer; hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Selbstbehaltsdeckung hier nur einen geringen Teil des Leistungspakets darstellt.
2. Fazit: D&O-Selbstbehalt-Versicherungen
Zum Glück stehen Verantwortungsträgern heute sehr gute Möglichkeiten zur Verfügung den D&O-Selbstbehalt abzusichern. Dies läuft sicherlich der eigentlichen Motivation des Gesetzgebers zuwider, nämlich das Verantwortungsbewusstsein durch private Haftung zu stärken. Berücksichtigt man o.g. Durchdringung von ca. 70-75% von Selbstbehaltsversicherungslösungen, so darf eine Wirkung stark bezweifelt werden. Letztlich hat dies nur zu einer Umverteilung von D&O-Konzernpolicen auf private D&O-Selbstbehalts- bzw. persönliche D&O-Versicherungen geführt. Es ist zu hoffen, dass sich diese Erkenntnis in den nächsten Jahren in der Politik durchsetzt und Ihr Versicherungsmakler dann in Ihrem Sinne so eine ggf. teure Versicherungslösung (eine Personal-D&O ist hier bewusst aufgrund anderer Mehrwerte ausgenommen) für Sie kündigen kann. Bis dahin ist dem oben genannten Personenkreis die Absicherung dieses ggf. existenzbedrohenden Risikos anzuraten. Mit einem Verbot dieser Lösungen - wie zum Teil zu Beginn in der Fachliteratur noch diskutiert - ist jedoch mit Blick auf unser Rechtssystem nicht zu rechnen.

360gradmanagerschutz GmbH ist die Spezialboutique für komplexe Managerhaftungsthemen (D&O-Versicherung/Rechtsschutzprogramme) sowie Transaktionsdeckungen (z.B. POSI-Deckungen bei kapitalmarktrechtlicher Prospekthaftung). Das Team von 360gradmanagerschutz wird geleitet von Boris Prochazka (Rechtsanwalt) und ist Teil von MRH Trowe. Mit über 1.300 Versicherungsexperten ist die MRH Trowe Gruppe einer der 10 führenden Versicherungsmakler mit dem Schwerpunkt auf Firmenkunden im DACH Raum. Die über 70.000 Mandanten betreuen wir als 360gradmanagerschutz bzw. MRH Trowe Hand-in-Hand seit 1950 sowohl im Inland als auch Ausland nach unserer Maxime persönlich – unabhängig – kompetent. Wir verstehen uns als der innovative Industrieversicherungsmakler und wollen unseren Mandanten mit dieser Website die Möglichkeit geben sich zur Organhaftung sowie - auf Wunsch - weiterer Haftungsthemen wie der Prospekthaftung umfassend zu informieren. Den wirkungsvoller Schutz beginnt mit der Kenntnis. Das Streben nach (innovativen) Mehrwerten zeichnet uns aus und – so unser klares Bestreben – stellt für unsere Mandanten echte Mehrwerte dar. Unser 360°-Betreuungsansatz ausgehend von der Betreuung in Risiko Management-/Versicherungsthemen bis hin zur Kredit- & Finanzierungsberatung über führende Benefits & Pensionsprogramme zur Mitarbeiterbindung hilft unseren Mandanten, sich auf das Wesentliche zu fokussieren. Sie wollen mehr zu uns erfahren? Klicken Sie hier, besuchen einer unserer 18 Standorte oder testen Sie uns mit einem Gegenangebot zu Ihrer bestehenden D&O-Versicherung.