Geschäftsführer Versicherung 2025

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Geschäftsführer Versicherung:
Ein breites Feld – welche benötigen Sie wirklich?

Die Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen in Deutschland sind einer Reihe an Risiken ausgesetzt, sodass es die eine Geschäftsführer Versicherung leider nicht gibt. Je nach Ausgangslage und Kontext wird hierunter etwas anderes versteht. Da in der Regel jedoch die sogenannte D&O-Versicherung hierunter verstanden wird, wollen wir Ihnen diese im Folgenden vertiefen. Vorher – zum besseren Verständnis – wollen wir Ihnen das Thema Geschäftsführer Versicherung anhand unseres 360° Managerschutzkonzept aus unserer Beratungserfahrung bei MRH Trowe einordnen. Sollte Ihr Anliegen als Geschäftsführer also außerhalb der D&O-Versicherung liegen, so schreiben Sie uns gerne via dem Kontaktformular an.

  1. Verdienstausfall:
    Abhängig von Ihrem Vermögen sind Sie als Geschäftsführer auf Ihr Einkommen angewiesen. In diesem Kontext beraten vorwiegend die Kollegen von MRH Trowe Benefits hinsichtlich “biometrischer” Risiken, also wenn Sie z.B. aufgrund gesundheitlicher Aspekte auf Ihr Einkommen verzichten müssen. 
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ab. Eine Alternative ist die Dread-Disease-Versicherung für schwere Krankenheiten bzw. eine Unfallversicherung, die Sie im Falle eines Unfalles schützt. In unserer Beratungspraxis hat insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung hohe Beliebheit – u.a. halten wir hierfür Sonderkonzepte vor.
  • In der Krankenversicherung können sich Geschäftsführer oft für die private Krankenversicherung entscheiden. Neben der richtigen Auswahl und Abwägung zur gesetzlichen Absicherung ist hierbei eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung zur Abdeckung von Verdienstausfällen für Geschäftsführer bei längerer Krankheit relevant
  • Versicherungsbedarf kann sich auch im Zusammenhang mit der Altersvorsorge und Vermögensbildung für Geschäftsführer ergeben
  • Darüber hinaus ist die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung sehr bedeutend. Über diesen Risikotransfer können hohe Anwalts- und Verfahrenskosten für die Fälle abgesichert werden, dass Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber über Ihren Anstellungsvertrag und z.B. finanzielle Zusagen streiten.

2. D&O-Versicherung (Zivilrechtliche Ansprüche)
Sofern Sie unter Geschäftsführerversicherung die D&O-Versicherung verstehen, erläutern wir Ihnen gerne die wichtigen Aspekte auf dieser Seite (scrollen Sie nach unten) oder klicken oben auf “D&O erklärt“. Wichtig hierbei: in der D&O-Versicherung geht es vorwiegend um zivilrechtliche Ansprüche, sodass idealerweise auch das Themenfeld 4 “Zivilrechtliche Verfolgung” in die Betrachtung eingeschlossen wird. Insbesondere, wenn Ihr Risiko auf dem D&O-Markt kaum transferierbar ist (z.B. Unternehmen mit hohem Insolvenzrisiko).

3. Strafrechtliche Verfolgung
Die Ausschnittsdeckung im Bereich “Strafrechtsschutz” in der D&O-Versicherung deckt nur einen kleinen Teil. Hier macht eine spezielle Strafrechtsschutzversicherung (privat oder als Firmenversicherung) sehr viel Sinn, wie die Kollegen von Graf von Westfalen auf unserem Portal darlegen

4. Zivilrechtliche Ansprüche 
Neben der D&O-Versicherung und ihrer “passiven Rechtsschutzversicherung” können Geschäftsführer auf weitere Versicherungen zurückgreifen. Die Relevanz ist im Einzelfall zu bewerten:

  • Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung ist als kleine D&O-Versicherung zu verstehen. Neben 1-2 inhaltlicher Vorteile gewinnt sie bei Geschäftsführern an Bedeutung, die z.B. aufgrund eines hohen Insolvenzrisikos in Covid 19-Zeiten keinen ausreichenden D&O-Schutz einkaufen können
  • Die D&O-Vertragsrechtsschutzversicherung dient dazu, den D&O-Versicherer bei fehlender Deckungszusage verklagen zu können. Bei uns und im Markt ein kritisch bewerteter Versicherungsschutz, der nur in Ausnahmefällen als sinnvoll einzustufen ist
  • Vermeidung des Innenregresses: Hier ist es das Ziel, durch funktionierenden Versicherungsschutz auf Firmenebene zu vermeiden, dass ein Schaden bei der Gesellschafter- oder Hauptversammlung landet und infolge die Entscheidung fällt den/die Geschäftsführer in Anspruch zu nehmen. Im Idealfall wird der Schaden unkompliziert durch z. B. eine starke Cyberversicherung übernommen. Wichtig, insbesondere bei Personen- und Sachschäden ist dies ein wichtiger Hebel, um private Inanspruchnahme zu vermeiden

Die bekannteste Geschäftsführer Versicherung

In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen in aller Kürze das Wichtigste zur bekanntesten Geschäftsführer-Versicherung vorstellen. Also vor allem die Fragen beantworten:

  • Welche Funktion hat diese Geschäftsführerversicherung überhaupt?
  • Wer benötigt eine solche Versicherung?
  • Was kostet diese Geschäftsführversicherung (grob)?
  • Wie kann MRH Trowe Ihnen helfen?

Wie eingangs geschrieben, fokussieren wir uns hier auf die bekannteste Geschäftsführerversicherung, die sogenannte D&O-Versicherung. Für eine ausführlichere Darstellung besuchen Sie gerne unsere Seite D&O erklärt oder lesen unsere Fachartikel unter D&O Wissenswertes

Was verstehen wir unter dieser Geschäftsführer Versicherung – der D&O?

Der Begriff Directors & Officers (kurz: „D&O“) bedeutet auf Deutsch „Vorstände und Aufsichtsräte“. Sie ist eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (siehe auch Personen- und Sachschäden in der D&O und wir man sich hiervor schützt) und ist vor allem als die Geschäftsführer-Versicherung bekannt, wobei die klassische Unternehmens-D&O in der Regel auch Vorstände, Aufsichtsräte, Prokuristen, Datenschutzbeauftragte und andere Führungskräfte und besondere Arbeitnehmer absichert.

Als leistungsversprechen schließt diese Geschäftsführerversicherung nicht nur die Befriedigung berechtigter Ansprüche inklusive der Verfahrenskosten mit ein, sondern vielmehr auch die Übernahme von Verteidigungskosten bei unberechtigten Ansprüchen, die sogenannte „passive Rechtsschutzfunktion“. Dadurch ermöglicht die Geschäftsfüherversicherung – aus Sicht eines Unternehmens – den Zugriff im Schadensfall auf einen potenten Schuldner (also den D&O-Versicherer), um die häufig sehr hohen Schadenssummen einzufordern. Häufig bewegen sich Schadenfälle im sechs-, sieben- oder achtstelligen Bereich, teilweise auch darüber hinausgehend. Diese Funktion dieser Geschäftsführerversicherung nennt sich “Bilanzschutzfunktion” und ist häufig die Motivation, warum Unternehmen eben ihre Geschäftsführer für Schäden gegenüber der Gesellschaft absichern.

Wer braucht diese Geschäftsführerversicherung?

Die allgemein verbreitete Meinung ist, dass Schäden durch Pflichtverletzungen nur durch die Verletzung von Pflichten der Vorstände und Aufsichtsräte großer Konzerne entstehen können. Hier spielen die Presseberichte der letzten Jahre eine große Rolle. Allerdings besteht ebenfalls ein erhöhtes Haftungsrisiko für eine Vielzahl anderer Personen, wie zum Beispiel Geschäftsführer in kleineren bzw. mittelständischen Unternehmen. Diese Tatsache macht diese Geschäftsführerversicherung elementar wichtig für Geschäftsführer oder auch Prokuristen. Dabei spielt die Größe des Unternehmens für die Notwendigkeit einer Geschäftsführer-Versicherung kaum eine Rolle. In der Praxis wird jedoch idealerweise für ein geringeres Risiko auch eine geringere Deckungssumme der Versicherung bemessen, was natürlich einen geringeren Versicherungsprämie hervorruft.

Die zentralen Gründe für eine D&O-Versicherung für Geschäftsführer finden Sie im Folgenden.

Wieso ist eine Geschäftsführer Versicherung für Unternehmen und Geschäftsführer unverzichtbar?

  • Geschäftsführer haften unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen
    Geschäftsführer haften gegensätzlich zu Gesellschaftern mit ihrem gesamten Privatkapital, nicht nur mit ihren Einlagen. Dies hat zur Folge, dass Fehltritte und „falsche“ Entscheidungen von Geschäftsführern den Untergang ihrer finanziellen Grundlage bedeuten können.
  • Geschäftsführer haften gesamtschuldnerisch
     Geschäftsführer haften nicht nur für ihre eigenen Fehler, sondern auch für die der anderen Organmitglieder. Mehr dazu: Gesamtschuldnerische Haftung erklärt
  • Geschäftsführer haften im Innen- und Außenverhältnis
     Geschäftsführern droht nicht nur das Risiko, dass sie vom eigenen Unternehmen in Anspruch genommen werden (= Innenhaftung), sondern auch von Dritten (=Außenhaftung), wie zum Beispiel von Kunden, Wettbewerbern oder Lieferanten.
  • Geschäftsführer unterliegen der Beweislastumkehr
    Kommt es zu Streitigkeiten im Innenverhältnis, muss der beklagte Geschäftsführer darlegen, dass er bzw. sie keine Pflichtverletzung zu verantworten hat. Zudem obliegt es Geschäftsführern darzulegen, dass die in Frage gestellte Entscheidung in Sorgfaltspflicht getroffen wurde. Erschwerend kommt hinzu, dass Geschäftsführern bei erheblichen Pflichtverletzungen die sofortige Freistellung droht und ihnen somit der Zugang zu entlastenden Dokumenten erschwert wird.
  • Entscheider haften bei einfacher Fahrlässigkeit
    Bei einer Pflichtverletzung genügt bereits eine „einfache Fahrlässigkeit“ des Geschäftsführers, um diesen zur Verantwortung ziehen zu können. Somit kann es demnach für eine Haftung genügen, wenn der Geschäftsführer in Eile nicht aufmerksam ist und Entscheidungen fällt oder Prüfungen nicht ausreichend dokumentiert.
  • Auch die Gesellschaftsform des jeweiligen Unternehmens spielt eine Rolle, um versicherbare Organhaftung zu haben. Bei diesen Gesellschaftsformen ist eine Geschäftsführer Versicherung fast immer sinnvoll:
  • Compliance, Cyber, Datenschutz etc.
    Durch sich oftmals ändernde Rechtsrahmen und Rechtssprechungen werden Geschäftsführern sowie Unternehmen immer neue Pflichten auferlegt. Zudem verschärft sich die Risikosituation deutlich (siehe z.B. Cyber-Risiken, Verschärfung zur Arbeitnehmerüberlassung oder das ab 01.01.2019 anstehende Betriebsrentenstärkungsgesetz). Hierfür bedarf es ein optimales Risikomanagement, welches in letzter Instanz Aufgabe des Geschäftsführers ist, welcher letztendlich auch dafür haftbar ist. Beispielhaft nennenswert ist an dieser Stelle die neue EU-DSGVO (wesentliche Informationen zur EU-DSGVO). Mit Sanktionen bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise 4 % des weltweiten Jahresnettoumsatz droht diese bei Datenschutzverletzungen.
  • Geschäftsführer und Aufsichtsorgane sind verpflichtet die Interessen der Gesellschafter zu verfolgen
    Die Rechtssprechung ist hierbei handfest: verlangt wird von Geschäftsführern Ansprüche gegen Vorstände etc. maximal hart zu verfolgen. Grund hierfür ist, dass Geschäftsführer sonst für einen möglichen „nicht eingeklagten Schaden“ mit dem Privatvermögen haften.

Personengesellschaften

  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • GmbH & Co. KG (GmbH & Co. KG)
  • Offen Handelsgesellschaft (OHG)


Kapitalgesellschaften

  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Gemeinnützige GmbH (gGmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Europäische Aktiengesellschaften (S.E.)

Besondere Gesellschaften

  • Eingetragene Genossenschaft (e.G.)
  • Stiftung
  • Verein (e.V.)
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Verbände
  • Kammern

Was kostet eine Geschäftsführer Versicherung?

Verglichen mit den Ausgaben für eine KFZ-Versicherung, kann definitiv festgehalten werden, dass sich der Abschluss einer Versicherung für Geschäftsführer fast immer lohnt. Grundsätzlich muss hierbei zwischen der Unternehmens-D&O und Personal-D&O unterschieden werden.

Natürlich kommt es hierbei auf die Größe des zu versichernden Unternehmens an. Vorerst wird auf ein kleineres Unternehmen mit circa 2 Millionen EUR Jahresumsatz eingegangen. Bei dieser Unternehmensgröße kann eine Geschäftsführer-Versicherung bereits ab circa 750 EUR abgeschlossen werden. Bei größeren Unternehmen mit einhergehend komplexeren Risiken (beispielsweise kritische Branchen, Börsennotierung, Internationalität, Vorschäden, etc.) können die Kosten teils auch in fünf-/ sechs- / siebenstellige Bereiche gehen.

Update aus dem Jahre 2020: Es ließ sich ein Prämienanstieg von circa 10-40 % im Markt beobachten, welchem durch unseren Prozessvorschlag im Rahmen eines Vergleichs meistens gut entgegengewirkt werden konnte. Zudem konnte aufgrund der Covid-19 Pandemie die Angst der Versicherer vor einer Zunahme der Insolvenzen festgestellt werden. Diese Faktoren waren Haupttreiber für höhere Prämien und teilweise Verhandlungen um den Versicherungsschutz zu reduzieren.

Aufgrund der Entwicklungen im Jahre 2020 lagen die Kosten einer Geschäftsführer-Versicherung unserer Mandanten durchschnittlich bei 1.400 – 5.400 EUR Jahresprämie.

Die Geschäftsführer Versicherung hat sich bereits als Standardversicherung im deutschen Markt etabliert. Enorme Haftungsverschärfungen sowie die hohe Bereitschaft von Geschäftsführern, Vorständen & anderen Verantwortungsträgern führt zu einem Anstieg der Inanspruchnahme einer D&O Versicherung. Auch die extrem wirtschaftlichen Kosten in Verhältnis zum Schutz bekräftigen viele Geschäftsführer zum Abschluss einer solchen Versicherung. Eine kompetente Beratung unserer über 10.000 Firmenkunden ist seit Jahrzenten ein essentieller unseres Absicherungskonzeptes, weshalb wir jedem die Prüfung dieser „Brandmauer/Schutzweste“ ans Herz legen!

 Folgendes ist unbedingt zu beachten:
Geschäftsführer Versicherung ist nicht gleich Geschäftsführer Versicherung ist. Damit Sie im Schadenfall nicht Gefahr laufen, doch ohne Schutz dazustehen, ist es von Bedeutung sich der Leistungsunterschiede der verschiedenen Konzepte klar zu sein. Deshalb ist es wichtig bei der Auswahl wachsam zu sein und ggf. mit einem Experten an Ihrer Seite die verschiedenen Versicherungskonzepte zu prüfen. Sie haben grundsätzliche Fragen wie zum Beispiel ob eine Geschäftsführer Versicherung für Sie sinnvoll ist?

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an frage@360gradmanagerschutz.de oder rufen uns unter 069-660588950 an.

Was sind typische Schadenfälle in der Geschäftsführer Versicherung (D&O)?

Betrachtet man den Verantwortungsbereich von Geschäftsführern, Vorständen und anderen Aufsichtsorganen, lässt sich dieser in drei Haftungsquellen aufteilen:

  • Organisationsverschulden
      Suboptimale Ergebnisse sowie Effizienzeinbußen werden oft durch fehlende Unternehmensstrukturen hervorgebracht. Auch die falsche Einschätzung von Risiken und das Versäumnis der Implementierung eines funktionierenden Risiko-Management inklusive Versicherungskonzept fällt in die Verantwortlichkeit eines Geschäftsführers.
  • Auswahlverschulden
      Wird Personal nicht richtig ausgewählt kann dies ebenfalls zu schwerwiegenden Folgen führen. Begeht das Personal Fehler mit negativen Folgen für das Unternehmen, können diese auf den Geschäftsführer zurückfallen und ihm angelastet werden. Werden Entscheidungen von Geschäftsführern bezüglich Investitionen gefällt ohne die aktuelle Marktlage, Trends sowie Kosten-Nutzen-Aspekte zu berücksichtigen, liegt eine weitere häufige Haftungssituation vor. Dies tritt vor allem dann auf, wenn die Investition nicht zum erhofften Erfolg führt.
  • Überwachungsverschulden
     Fehlende Kontrollmechanismen führen häufig zu Schadensansprüchen, welche dem Geschäftsführer angehängt werden. Zudem kann auch durch ein Versäumnis von Fristen viel Geld kosten, wie zum Beispiel bei Subventionsprogrammen.

Die übergeordnete Aufgabe der Geschäftsführer-Versicherung ist es, die aus den oben genannten Verschulden, resultierende Haftung zu versichern. Einerseits beinhaltet dies die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche („passive Rechtsschutzfunktion“). Andererseits auch die Befriedigung berechtigter Ansprüche (inklusive Anwalts- bzw. Verfahrenskosten).

Wichtig: eine Versicherung macht immer dann Sinn, wenn Sie Ihnen oder Ihrem Unternehmen/Arbeitgeber ein Risiko von der Bilanz nimmt, dass Ihnen nennenswert Schaden könnte und “Bauchschmerzen bereitet”. Sehen Sie als Geschäftsführer solche Risiken nicht, ist der Mehrwert eines Risikotransfers für Sie überschaubar.

Um die Sinnhaftigkeit einer D&O Versicherung für Ihr Unternehmen oder sich persönlich zu beantworten, empfehlen wir in Szenarien zu den oben genannten Haftungsquellen zu denken sowie die geschilderten Schadenfälle aus unserer Schadenerfahrung zu lesen. Treten Bauchschmerzen auf, fragen Sie einen unverbindlichen Vergleich zur D&O Versicherung an. Treten keine auf, ist der Mehrwert einer Versicherung zu hinterfragen.

Aktuelle Situation in der Geschäftsführer Versicherung?

Die aktuelle Covid 19 Pandemie stellt zunehmend auch Geschäftsführer und Manager vor neue Herausforderungen. Vermehrt werden Insolvenzen angemeldet und die Rechtslage ist bis dato teilweise unsicher.

Der Fachanwalt für Insolvenzrecht bei der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen Wolfram Desch nimmt an, dass Insolvenzverwalter künftig bei kommenden Corona bedingten Fällen genau hinsehen werden, ob Erleichterungen rechtmäßig eingesetzt werden, Entscheidungen genügend dokumentiert werden und Zahlungen tatsächlich erlaubt sind. Vermehrt wird es unterschiedliche Meinungen geben, welche dann im Fall der Fälle vor Gericht entschieden werden müssen.

Wie also können Geschäftsführer vorbeugen?

Generell basieren die Begründungen einer Klage gegen Geschäftsführer der Anschuldigung des nicht rechtzeitigen Handelns oder gar des fehlenden Handelns. Zudem wird Geschäftsführern in diesem Zusammenhang oftmals mangelhaftes Risikomanagement vorgeworfen.

  • Manager und Aufsichtsratsorgane können vorbeugen, indem Sie direkte Auswirkungen der Covid-19 Pandemie aufrichtig und deutlich kommunizieren, sowie Lieferkettenprobleme nicht unberücksichtigt lassen.
  • Unabdingbar ist es zudem, Stakeholder nicht außen vorzulassen, sondern diese rechtzeitig einzubeziehen und mitzunehmen.
  • Um Anschuldigungen des zu späten Handelns nicht aufkommen zu lassen, ist es von großer Bedeutung, Entscheidungen genau zu dokumentieren und Prognosen mit Vorsicht zu genießen.

​Geschäftsführer stehen nun mehr denn je unter Druck, ihre Entscheidungen so genau wie möglich zu dokumentieren, um argumentieren zu können, dass diese im Interesse der Gesellschaft getroffen wurden. Es ist von großer Bedeutung, im Falle einer Anschuldigung aufzeigen zu können, dass alle getroffenen Entscheidungen des Geschäftsführers auf Basis aller verfügbaren Informationen und sachlichen Erwägungen in gutem Glauben getroffen wurden.

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