Public Corporate Governance Codex (PCGK) und die D&O-Versicherung
Was ist der Public Corporate Governance Codex (PCGK)?
Der PCGK ist eine konkretisierende Ausprägung der “Corporate Governance”, welcher alle Verfahren, Grundsätze oder Gesetze beinhaltet, die zur Führung eines Unternehmens zählen. Die Unterform “Public Corporate Governance Codex” bezieht den Ansatz des Corporate Governance auf die öffentliche Wirtschaft. Bestreben hierbei ist es, einen Standard festzulegen, welcher die Zusammenarbeit aller Mitwirkender definiert. Hierzu zählen öffentliche Beteiligte, wie Stadtverwaltung, Rat der Stadt und Beteiligungsunternehmen sowie nicht öffentliche Beteiligte. Zudem soll eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bei allen Beteiligungsunternehmen sichergestellt werden. Weiteres Anstreben ist es, eine verbesserte Unternehmenstransparenz zu erreichen um dadurch das Vertrauen in Entscheidungen der Stadtverwaltung und Politik zu erhöhen. Zudem sollen mit Blick auf Skandale Behindertenwerkstatt Roselyne Rogg, Klitschko Affäre der EWE etc. möglichst vermieden werden.
Um oben beschriebene Ziele erreichen und Skandale verhindern zu können, legt der Kodex bestimmte Handlungsmöglichkeiten dar. Diese gehen über gesetzliche Verpflichtungen hinaus, weshalb Empfehlungen meist mit „soll“ formuliert sind bzw. Anregungen durch „sollte“ erkennbar sind. Unternehmen wird dadurch nur die Einhaltung des Kodexes nahegelegt, jedoch ist diese nicht verpflichtend. Allerdings sind Unternehmen verpflichtet Abweichungen von den Empfehlungen öffentlich zu machen sowie eine Begründung hierfür vorzulegen. Somit stellt der Kodex kein Recht dar, aber eine eigenverantwortliche Verpflichtung der Unternehmen an die jeweilige Kommune.
Oftmals wird bei der Erstellung eines solchen Kodex zur Unterstützung der Kommunen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft herangezogen, weshalb sich viele der Kodices ähneln.
In der Praxis ist insbesondere letzterer Punkt wichtig, sodass es zwar die eine zentrale Empfehlung gibt, jedoch nicht nur den einen Kodex. Vielmehr wird dieser angepasst, sodass es sicherlich viele Überschneidungen gibt, aber eben auch viele individuelle Anpassungen z.B. zwischen den verschiedenen Bundesländern. Dies gilt auch im Kontext der D&O-Versicherung, die in den letzten Jahren verstärkt auch durch die medienwirksamen Fälle an Bedeutung gewinnt.
Was ist die D&O-Versicherung?
Die Directors-and-Officers Versicherung kann als eine Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verstanden werden und bietet Schutz für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen und der Geschäftsleitung eines Unternehmens. Hierzu zählen beispielsweise Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Sie ist jedoch nicht primär für den Schutz des Unternehmens selbst zu verstehen. Wenn es auch, wie die Grafik zeigt, ausgewählte Rechtsschutzbausteine sowie eben die indirekte Bilanzschutzfunktion gibt. Vorwiegend ist die Unternehmens-D&O-Versicherung eine Versicherung zugunsten Dritter und dient dem Schutz vor privater Haftung aufgrund einer Verfehlung des o.g. Personenkreises.
Welche Besonderheiten gelten im Kontext des PCGKs für die D&O-Versicherung?
Leider tragen die marktüblichen Bedingungswerke den besonderen Risiken und Rechtslagen von Öffentlichen Unternehmen fast ausnahmslos nicht Rechnung.

Dies gilt speziell für jene Versicherer, die sich insbesondere auf die D&O-Versicherungen spezialisiert haben. Grund ist sicherlich der deutlich größere D&O-Markt für privatwirtschaftliche Unternehmen, wenn auch zu erwarten ist, dass mit steigender Nachfrage auch hier Sonderkonzepte zum Tragen kommen.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass einige öffentliche Versicherungsunternehmen D&O-Angebote für Unternehmen der Öffentlichen Hand vorhalten, ein deutlich höherer Schutzgrad aber auf Basis eines Bedingungswerkes mit einem der führenden Anbieter im Markt erreicht werden kann. Im Folgenden möchten wir exemplarisch verkürzt relevante Punkte darstellen:

Aufsichtsrat/Beirat in einem Unternehmen der öffentlichen Hand wird häufig aus Prestigegründen wahrgenommen. Dass im Haftungsfall das Aktienrecht Anwendung finden kann ist vielen jedoch nicht bewusst. Dr. Haberstroh - renommierter Gesellschaftsrechtler der Kanzlei Menold Bezler - klärt auf.
- Klarstellung beim Versicherten Personenkreis
- Umfang der versicherten Ansprüche
- Berücksichtigungen von Weisungsrechten und Freistellungen
- Selbstbehaltsklausel (siehe auch Folgekapitel)
- ...
In der Regel halten im Markt Spezialmakler Sonderkonzepte vor, die dies abbilden. Fragen Sie daher explizit als Unternehmen der Öffentlichen Hand bei dem Makler Ihres Vertrauens nach.
Neuer PCGK vom Januar 2020
Am 7. Januar 2020 wurde von der Expertenkommission ein neuer Musterkodex veröffentlicht. Bevor wir Ihnen die für die Unternehmens-D&O und Aufsichtsrat-D&O-Versicherung relevanten Punkte darlegen, sei angemerkt: Dies ist ein Musterkodex, welcher eben noch Anpassungen erfährt und nicht verbindlich ist.
Es wird daher spannend zu beobachten sein, wie sich dieser Kodex in den umzusetzenden Kodices wiederfinden wird. Außerdem ist eine Stärkung der D&O-Versicherung zu beobachten. Zum einen ist diese ausdrücklich "zu prüfende" Angemessenheit bei erhöhtem Risiko nicht direkt zu finden, wie ihn viele Kodices derzeit noch beinhalten, zum anderen wird der "neuen" Thematik der Aufsichtsrats-D&O explizit Rechnung getragen.
Die folgenden Auszüge mit D&O-Relevanz finden Sie unter: www.pcg-musterkodex.de
4.7. Aufwandsentschädigung, Vergütung und Haftung
Die Gesellschafterversammlung soll prüfen und entscheiden, ob für das Aufsichtsorgan eine Vermögenshaftpflichtversicherung (sog. Directors & Officers-Versicherung, kurz D&O-Versicherung) abgeschlossen wird. Soweit eine D&O-Versicherung für das Aufsichtsorgan abgeschlossen wird, soll ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens, aber nur bis maximal zur Höhe von 25 Prozent der jährlichen Vergütung des Mitglieds vereinbart werden. Sofern für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsorgans keine oder eine geringe Vergütung gezahlt wird, kann ein geringerer Selbstbehalt vereinbart oder darauf verzichtet werden.
Die Entscheidung und ihre Begründung insbesondere zur Zweckmäßigkeit einer D&O-Versicherung für das Aufsichtsorgan sollen dokumentiert werden.
Eine D&O-Versicherung für das Aufsichtsorgan soll nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung abgeschlossen werden.
6.5 Haftung
Schließt das Unternehmen eine Vermögenshaftpflichtversicherung (Directors & Officers-
Versicherung, kurz D&O-Versicherung) für das Geschäftsführungsorgan ab, soll dies nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung geschehen.
Wird eine D&O-Versicherung für das Geschäftsführungsorgan abgeschlossen, soll ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis maximal zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Mitglieds des Geschäftsführungsorgans vorgesehen werden.
Die Entscheidung und ihre Begründung insbesondere zur Zweckmäßigkeit einer D&O-
Versicherung sollen dokumentiert werden.
Im Versicherungsvertrag soll vereinbart werden, dass im Schadensfall die Leistungen zum Ersatz des dem Unternehmen entstandenen Schadens unmittelbar an das Unternehmen
erfolgen.
Fazit PCGK und D&O-Versicherung
Über die Jahre ist eine Stärkung der D&O-Versicherung als wertvollen Schutz für die versicherten Organe im PCGK zu beobachten. Die besonderen Anforderungen von Öffentlichen Unternehmen (Regressthemen, besondere Rechtsprechung etc.), sollten sich in speziellen Bedingungen wiederfinden, sodass es keine böse Überraschung im Schadenfall gibt. Zudem sind obige Aspekte des Musterkodexes immer mit dem für Ihr Unternehmen aufgetragenen Kodex abzugleichen, da diese sich explizit unterscheiden können.
Sollte dieses Thema - z.B. die Angemessenheit bei erhöhtem Risiko - akut bei Ihnen sein, so unterstützen wir Sie gerne. Exemplarisch unterstützen wir mithilfe unseres MRH Trowe Anwaltsnetzwerkes bei der Erstellung von spezifischen Gutachen.
Exkurs: Absicherung kommunaler Aufsichtsräte in 2020
Leider kann weder ein Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft noch ein Beirat einer kommunalen Gesellschaft durch juristische Instrumente allein sein privates Haftungsrisiko vollständig eliminieren. Entsprechend ist auch das Thema „D&O-Versicherung“ für kommunale Aufsichtsräte von hoher Bedeutung, wenn es nach einer Inanspruchnahme zur privaten Haftung kommt.
Während schätzungsweise 95% bis 98% der kommunalen Aufsichtsräte/Beiräte kaum oder nur unzureichend gemeinsam mit den Geschäftsführern in einer sogenannten D&O-Versicherung abgesichert sind, haben sich in den letzten fünf Jahren spezielle D&O-Versicherungskonzepte für Aufsichtsräte am Markt etabliert. Es liegt häufig in der Natur der Sache, dass gerade die Aufsichtsräte die Haftungsansprüche gegenüber Geschäftsleitern verfolgen müssen, um nicht selbst für den Schaden aus der erkannten Pflichtverletzung des Geschäftsführers zu haften. In der Schadenpraxis hat sich ein eklatanter Nachteil zu Lasten von Aufsichtsräten gezeigt, nämlich die Schwierigkeit für den D&O-Versicherer zugleich die Abwehr der Geschäftsführung zu organisieren (zu der taktisch ggf. auch die Streitverkündigung gegenüber dem Aufsichtsrat gehört) und auf der anderen Seite die Interessen des Aufsichtsrats dann wiederum gleichberechtigt im selben Schadenfall zu vertreten.
